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  #1  
Alt 10.10.2015, 22:52
knipping
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Zitat:
Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Und Du hast es, ganz offensichtlich, doch nicht verstanden.

Dann kläre einen Kleingeist doch bitte auf !!!!
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  #2  
Alt 10.10.2015, 23:09
Benutzerbild von v-dulli
v-dulli v-dulli ist offline
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Nürnberg -[Deutschland]- N Nürnberg -[Deutschland]- RW 1 2 3 4
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Zitat:
Zitat von knipping Beitrag anzeigen
Dann kläre einen Kleingeist doch bitte auf !!!!
Das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?
Muss ich Dir wirklich erklären dass eine, von "Dir", nachträglich angebrachte Öse durch die EG-Typengenehmigung nicht abgedeckt ist?

Und dass der Prüfer das nicht berücksichtigen muss befreit doch nur ihn von der Verantwortung und nicht Dich als Betreiber.
Im Ernstfall bis Du mit einer nichtgenehmigten AHK unterwegs und die Versicherung freut es.
__________________
Gruß aus OWL
Helmut


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  #3  
Alt 11.10.2015, 05:56
mc-alzi
Gast
 
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Beiträge: n/a
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Diese Angeschweißten Ösen sind schon Jahre lang und zig Tüv Prüfungen an verschiedenen Fahrzeugen die mir bekannt sind. Ich glaube nicht das irgend jemand wegen zwei 5 mm großer Schweißpunkte die Betrieberlaubnis erlischen lässt. Wo man doch Schweller neu einschweißen kann ohne einen neuen Brief für das Fahrzeug zu beantragen (Bauliche Veränderungen usw.).
Ich selbst habe einen Halter an der AHK nachgeschweißt
(sichtbarer Haarriss) und das bei der Tüv abnahme erwähnt.
(Zitat Prüfer "das sieht aber besser aus, als das Original")
Das war dann.
Ich weiß natürlich auch das es Pfennigfuchser gibt, aber wenn man sie nicht darauf aufmerksam macht haben sie nichts zu nörgeln.





Also, es ist egal wie viele TÜV Prüfer von Deiner Schweißnaht (mit und ohne Risse) begeistert sind, an einem Bauartgenehmigten Teil zB: AHK darf nicht geschweißt werden.

Woher kommen denn die Risse an einer schönen Schweißnaht? Villeicht mal hinterfragen ob damit nicht die ganze AHK "kaput" ist.

Ein Riß hat in einer Schweißnaht nichts zu suchen, ebenso wie eine Schweißnaht an einer AHK.

Das hat nichts mit Pfennigfuchser zu tun, es ist eine Frage der Sicherheit.

Oder willst du auf einen Anhänger drauffahren welcher mit abgebrochener AHK mit Öse auf der BAB rum steht?
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  #4  
Alt 11.10.2015, 13:05
knipping
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knipping´s Fotoalbum
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Ihr habt Gewonnen !
Ich weiß das ich es nicht darf und meine AGB ect. erlischt, das Infoblatt vom TÜV Nord ist absoluter Unsinn und die haben keine Ahnung. Sie schreiben das Infoblatt nur damit Leute, die etwas Schweißen ohne Versicherungsschutz fahren.
Ich bin ein Kleingeist und verstehe rein garnichts.
Also Leute bitte nicht an euren Anhängerkupplungen Schweißen !.
Es gibt auch andere Lösungen LINK .

Das könnt ihr auch mal Googln, dann unter Bilder:
afneembare trekhaken, speciaal hulpstuk

Geändert von knipping (11.10.2015 um 13:15 Uhr)
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  #5  
Alt 11.10.2015, 15:28
arnoviano
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arnoviano´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard AHK in NL

So sieht meine AHK aus. Es handelt sich um eine "Reimport" V-Klasse gekauft in NL mit einer Original Westfalia AHK ab Werk. Dies ist das erste mal das ich ihm so mit Befestigung des Abreisseils integriert bekommen habe.

Gruß Arno
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg image.jpg (33,3 KB, 105x aufgerufen)
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  #6  
Alt 11.10.2015, 22:59
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Eigentlich schade, dass man manch eindeutige Aussagen noch zigmal hinterhdiskutieren muss.
Es geht auch ganz einfach: Nehmt die Betriebserlaubnis Eurer AHK in die Hand und lest sie mal durch. Ich behaupte: 7 von 10 wissen noch nicht einmal, dass es eine gibt. (sofern nicht selbst angebaut wurde)
Dort steht es schwarz auf weiß! Wenn an dem Teil geschafft wird, ist die BE erloschen! Punkt Ausrufezeichen.
Es geht nicht um "jetzt habt Euch mal nicht so, so ne kleine Schweißnaht usw"
Es hat glaub ich noch niemand ne Kupplung gesehen, die 300000 Schwingungen auf einem 3-D Pulser hinter sich hat, mit dem die dynamischen Belastungen nachgebildet werden! Bevor sie auf den Markt kommt, muss sie da durch!
Man kann mich für kleinkariert halten, aber was gibt es anders in einer solch klaren Aussage in einer Betriebserlaubnis zu deuten???? Und dann fragt mal Eure Versicherung nach "der kleinen Schweißnaht...."

Gute Nacht
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  #7  
Alt 11.10.2015, 23:03
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Korsar Korsar ist offline
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Hallo,

die ganzen Ösen (und Haken) die an dem Kugelkopf / -Hals befestigt oder original dran sind sind bei einer abnehmbaren und vermutlich auch bei einer schwenkbaren AHK für die Katz wenn man den kompletten Kugelkopf verliert.

Also bohren wir einfach ein Loch in den Rahmen des Fahrzeuges und alles wird gut
__________________
Grüße

Volker






Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung
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  #8  
Alt 12.10.2015, 04:11
hudemcv
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Zitat:
Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?
Muss ich Dir wirklich erklären dass eine, von "Dir", nachträglich angebrachte Öse durch die EG-Typengenehmigung nicht abgedeckt ist?

Und dass der Prüfer das nicht berücksichtigen muss befreit doch nur ihn von der Verantwortung und nicht Dich als Betreiber.
Im Ernstfall bis Du mit einer nichtgenehmigten AHK unterwegs und die Versicherung freut es.
Das mit der Versicherung, was soll da sein? Auch wenn die Typgenehmigung erloschen sein sollte und das muss bei fachmännisch er Ausführung erstmal ein Gutachten bemängeln, ist die Versicherung im Haftpflichtfall zum Ersatz verpflichtet. Wohl kann! Sie einen danach in Regress nehmen, bis zu einem Betrag von max. 5000€, dazu muss aber die Versicherung BEWEISEN, dass die Änderung und somit das Erloschen der Betriebserlaubnis ursächlich für den Unfall waren.

Beispiel: Du lässt dir deine Rückleuchten lasieren (das kann ich zB gar nicht leiden). Durch diesen Vorgang erlischt die Zulassung der Leuchten und dein Auto ist erstmal mit schwerem Mangel unterwegs.
Nun Fährst DU morgens jemandem mit dem Auto hinten drauf.
Der Undallgegner sieht beim fotografieren, dass du lasierte Rückleuchten hast und weist auf die erloschene BE hin. Nun hat das aber mit dem Unfall nix zu tun, ist also für die Versicherung egal. Der Polizei aber womöglich nicht und du bekommst eine Mängel Karte oÄ.

PS Ich hab noch nie verstanden, warum man das Abreißseil über den Kugelkopf legt. Das ist völliger Nonsens. Leider ist auch bei meiner abnehmbaren Kupplung nichts vorgesehen dafür.
Guckt mal bei den Amerikanern. Die haben ein Abreißseil UND zwei Ketten zum Sichern am Anhänger.
Des weiteren darf man sehr wohl an die Kupplung etwas anschweißen. Wenn man es danach von einem Prüfer nachprüfen lässt und zur Not sogar die Änderung eintragen lässt. Das kostet 25€ in etwa und gut ist.

Geändert von hudemcv (12.10.2015 um 04:25 Uhr)
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  #9  
Alt 12.10.2015, 06:34
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Andiklos Andiklos ist offline
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St. Wendel -[Deutschland]- WND St. Wendel -[Deutschland]- AK 2 3 5
Standard

Zum Thema Abreißseil:
Wenn wir das so machen wie in den USA, dann braucht man auch keine Abreißsicherung. Die Ketten sollen dort verhindern, dass sich das Gespann trennt. Bei uns soll die Abreißsicherung dafür sorgen, dass der Anhänger abgebremst wird, sobald er sich vom Zug löst.
Ist ein Thema, das eigentlich in einem eigenen Beitrag diskutiert werden sollte. Selbst bei Herstellern, Prüforganisationen und Fachfirmen ist das Thema nicht aus der Welt, also kann es hier durchaus auch zu hitzigen Diskussionen führen .

Das sieht man ja schon hier

Wenn man alles hierzu schreibt, wird es ein Aufsatz und zu einem Endergebnis wird man nicht kommen!
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  #10  
Alt 12.10.2015, 06:38
hudemcv
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Zitat:
Zitat von Andiklos Beitrag anzeigen
Zum Thema Abreißseil:
Wenn wir das so machen wie in den USA, dann braucht man auch keine Abreißsicherung. Die Ketten sollen dort verhindern, dass sich das Gespann trennt. Bei uns soll die Abreißsicherung dafür sorgen, dass der Anhänger abgebremst wird, sobald er sich vom Zug löst.
Interressanterweise haben die trotzdem eine Abreiß-/Notbremsvorrichtung, allerdings etwas anders als bei uns.
Wenn denen der Anhänger flöten geht, fällt die Deichsel in die gekreuzten Ketten und die Abreißleine schnappt aus dem Anhänger (ähnlich dem Killswitch bei Quads oder Jetskis), dann macht der Anhänger eine Vollbremsung und bremst dich an den Ketten gleich mit.
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Stichworte
Abreißseil, Anhänger, Hollandöse, Nachrüstung, Niederlande, Schweiz


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