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Hallo Stephan,

die Zurechnung der Stützlast zum Zugfahrzeug nutzt man normalerweise aus, wenn das Zugfahrzeug zuwenig Anhängelast hat.

Beispiel:

WW = zul Gesamtgewicht 1500 kg, max. Stützlast 100 kg.
Zugwagen= Anhängelast 1400 kg, max. Stützlast 100 kg.

Unter Ausnutzung der max. Stützlast, darf der Zugwagen den WW ziehen, auch wenn das zul Gesamtgewicht von 1500 kg ausgenutzt wird.


Das zul Gesamtgewicht eines Starrdeichselanhängers setzt sich zusammen aus der Achslast und der Stützlast. Sie kann aber auch deutlich geringer sein, wenn der Hersteller das in den Papieren so angibt. Und was da drin steht ist für die Polizei Fakt.

Einige Camper Kollegen haben allerdings durch den TÜV eine Auflastung ohne technische Änderungen eingetragen bekommen. Da würde da in Deinem Fall z.B. im Fahrzeugschein drin stehen: zGG 2200 KG plus Stützlast bis max. XXX kg.

Leider machen das nicht alle TÜV´s mit.

Zitat:
Zitat von sh911 Beitrag anzeigen

Also die Frage:

Kann ich an meinen V 250 meinen 2,2 To Wohnwagen anhängen, diesen bis auf 2,3 Tonnen beladen, wenn erlaubt 100 KG auf die Anhängerkupplung drücken?

Weis da einer Antwort?

Nein, weil das zGG von 2,2 t überschritten wird.

Wenn Du vor hast damit in die Schweiz zu fahren, solltest Du den Gedanken direkt wieder verwerfen. Auch die Nordländer sind da sehr eigen.
__________________
Gruß Charly


Geändert von K-1 (18.05.2015 um 20:48 Uhr)
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