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#1
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei dem Urteil bleibt. Das ist in meinen Augen irreführend.
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#2
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Das Urteil war bereits vor dem Oberlandesgericht, das dürfte für den BGH nicht unbedingt prädestiniert sein.
2 Dinge im Text verdienen Beachtung: - es handelt sich um eine Bundesstraße und der "Geblitzte" war mit gemessenen 125 km/h incl. Toleranz erwischt worden, also wohl auch ohne das Schild deutlichst zu schnell - es geht um ein elektronisches Verkehrsschild, d.h. die 80 km/h waren grundsätzlich situationsbezogen (ob auch die Schneeflocke Bestandteil der Leuchtanzeige war, gibt der Text nicht her).
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Gruß Reinhard |
#3
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![]() Zitat:
Guten Abend Reinhard, gibt der Text nicht her?? Hier mal den kompletten Text: http://www.t-online.de/auto/news/id_...tschieden.html Egal wie es ist, der Fahrer war zu schnell unterwegs. Ob die Schneeflocke für den Autofahrer ausschlaggebend war, man weis es nicht. Ob die Flocke Elektronisch dargestellt wird oder Analog, ist doch egal. Anzeige ist Anzeige. Könnte ja auch eine "bei Nässe" sein. Obwohl die Flocke keinen Anlass geben sollte, die Geschwindigkeitsbegrenzung zu über oder unterschreiten. Es wird ja mit der Flocke nur vor evtl. Glätte gewarnt. Wobei man hier sagen muss, wer fährt dann noch z.B. 60 km/h bei Glatteis.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
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