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Felgen W639 Forumsdatenbank für Felgen des W639 |
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#1
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Geht es um eine ABE oder braucht es § 19 Abs. 2 ?
Auflagen sind Auflagen, auch wenn es dann eingetragen ist !!
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Gruß Reinhard |
Folgender Benutzer sagt Danke zu drdisketti für den nützlichen Beitrag: | ||
#2
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu ankman für den nützlichen Beitrag: | ||
#3
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Wenn eine Felge eine ABE hat, ist sie im Prinzip doch eintragungsfrei? Wenn dort aber K-Auflagen drinstehen... kann man sie durch eine (eigentlich überflüssige) Abnahme vom richtigen Prüfer auch ohne Karosseriearbeiten eintragen lassen?
Ich suche noch passende Alu-Winterräder, habe aber wenig Lust auf Prüfer, Eintragung, Zulassungsstelle...
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Viele Grüße Henrik Achtung: der oben sichtbare Text ist in der Zeit entstanden, in der er geschrieben wurde. Er könnte in Zukunft als anstößig empfunden werden. Der Autor wurde sozialisiert durch Das A-Team, Pittiplatsch & Schnatterinchen, Otto und Harald Schmidt. |
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