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#22
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Wenn dir das FA die Anfrage schriftlich beantwortet ...
Auf mündliche Zusagen würde ich da eher weniger bauen. Wirklich rechtssicher bist du nur mit Fahrtenbuch. Ich habe das durchgehende Trenngitter eingebaut und führe dennoch ein Fahrtenbuch, obwohl ich noch andere Fahrzeuge besitze (völlig uninteressant, solange es bei gleicher Nutzungsmöglichkeit nicht deutlich höherwertiger ist) und noch ein Fahrzeug mit der Prozentregelung abrechne ... |
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Nu isser da! | MonsterChris | Neue Mitglieder im Forum | 8 | 03.02.2011 12:26 |