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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#31
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Was geht das Finanzamt an wieviel und welche PKW´s Du hast.
Wenn Du das ordentlich begründen kannst für was das jeweilige Fahrzeug in der Firma ist. Ich hab als Privatfahrzeug einen Smart die anderen Kiste sind alle Firmenfahrzeuge ![]() Selbst meine Motorräder wo ich "Kundenbesuche" mit mache laufen über die Firma ![]() |
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#32
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Motorrad hamse nen Zimmermann von mir erst gestrichen bei der letzten Prüfung. .
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#33
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Ja als Zimmermann ist schlecht das Bike zu begründen :-)
Obwohl man kommt in der Stadt schneller / besser zum Kunden usw. muss nur "gut" begründet sein. |
#34
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![]() Zitat:
Guten Morgen, ja, das ist wohl schwer beim FA das Fahrzeug als reinen Firmenwagen Glaubhaft zu machen. Wenn Du Privat ein kleines Fahrzeug hättest, wäre es einfacher. Da reicht vielleicht schon ein Roller. Dann kannst du alle anderen Fahrzeuge als Firmenwagen zu deklarieren. Kann Dir aber auch passieren, wenn Du nur ein Fahrzeug hast ein Halb / Halb Versteuerung durchführen must, da wird Dir ein privater Anteil angerecht den Du als Einkommen versteuern must, oder wenn Deine beruflichen Fahrten mehr sind als die Privaten, ein Fahrtenbuch führen musst. Alles nur, wenn Du nur ein Fahrzeug hast. Fahrtenbuch ist auch so eine Sache. Die wenigsten Fahrer schaffen es dies FA Konform zu erstellen. Klar, indeinem Fall der V Sitze eingetragen. Da sagt sich das FA der kann auch Privat genutzt werden. Der Eintrag alleine reicht denen schon. Bin mal gespannt was bei Dir da rauskommt.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#35
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eingetragen sind 2 Sitze. In den Bemerkungen steht bis zu 6 Sitze. Klar besteht die Möglichkeit mehr einzubauen. Aber es sind ja nur die 2 Sitze vorne drin..
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#36
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![]() Zitat:
Dann brauchst Du ja auch keine Bedenken zu haben. Die Hintergründe kannte ich ja nicht.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#37
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Leute, Leute ... manchmal hilft auch ein guter Steuerberater ...
Bei einem Kastenwagen mit fester Trennwand habe ich ein Fahrzeug, bei welchem die private Nutzung ausgeschlossen wird. Bei allen anderen Fahrzeugen muss ich mir die Unterstellung der privaten Nutzung gefallen lassen. Man unterliegt halt immer der Nachweispflicht, dass eine private Nutzung nicht vorliegt oder zumindest mehr als 50%ige geschäftliche Nutzung vorliegt ... Ein Fahrtenbuch kann also nahezu immer gefordert werden ... zum Nachweis der mehrheitlichen geschäftlichen Nutzung reichen 2-3 Monate ab Anschaffung. Um die Prozentregelung zu vermeiden geht nur ein dauerhaftes Fahrtenbuch. Ansonsten könnte es auch Jahre später noch teuer werden. Edit ... Ein FA - konformes Fahrtenbuch ist mit nem Kugelschreiber und leeren Tabellenvorlagen ganz einfach ... |
#38
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![]() Zitat:
..oder ein Fahrtenheft von Zweckform aus dem Schreibwarenladen. Die kleine Mühe, so was zu führen (z.B. wegen 1%-Regelung), steht in keinem Verhältnis zum "Gewinn"......... ![]()
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() |
#39
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Es gibt sogar Smartphone-Apps, aus denen ich mit entsprechend zeitnahen Festschreibungen ein konformes Fahrtenbuch machen könnte ...
Das benutze ich: https://play.google.com/store/apps/d...uch_sync&hl=de Geändert von VITO-Power (23.03.2014 um 13:04 Uhr) |
#40
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Ne feste Trennwand wäre mir im Weg. Ich habe ja extra den Extralangen geholt damit ich auch mal über 3m lange Sachen IM Auto transportieren kann. ..
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Nu isser da! | MonsterChris | Neue Mitglieder im Forum | 8 | 03.02.2011 12:26 |