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#23
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![]() Zitat:
Unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat nach § 323c StGB und kein einklagbares Gut im privaten Recht ! Wäre also bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, die dann ggf. die Verfolgung in die Wege leitet. "Auf unterlassene Hilfeleistung" verklagen stelle ich mir aber auch so belustigend für die gegnerische Partei vor, und das ist definitiv nicht das, was Nico hilft.
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Gruß Reinhard |
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