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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Wenn ein einfaches, rundes 30er Schild 20 Meter vor der Kreuzung stand, so hätte nach der Kreuzung niemand mehr wegen 30 km/h Höchstgeschwindigkeit geblitzt werden dürfen.
Solch Beschränkungen werden durch die Kreuzung aufgehoben und müssen nach der Kreuzung wiederholt werden. Also wäre in diesem Fall sogar egal, ob man das Schild gesehen hat, oder nicht. Einspruch mit Fotos hilft. Fotos machen hilft zu erkennen, ob nicht doch etwas übersehen wurde. |
#2
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... wenn es allerdings eine Tempo-30-Zone war und er in dieser geparkt hat und dann losgefahren ist, sieht das anders aus.
Dass man in einer Tempo-30-Zone ist, muss man auch nach dem Parken noch erinnern ... selbst, wenn man nicht selbst das Vahrzeug dort abgestellt hat ![]() Leider gibt es in KA viel Tempo-30-Zonen ... und viele stationäre (und mobile) Blitzer ...
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Beste Grüße, Jochen |
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#3
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![]() Zitat:
Streckenverbot enden unter vier Bedingungen: durch Aufhebungszeichen 278 bis 282, Darstellung der Zeichen siehe hier durch Anzeige der Streckenlänge gem. Zusatzschild, z.B. "800 m" durch das Ende einer angezeigten Gefahr, sofern Zeichen 274 in Kombination mit einem Gefahrzeichen angebracht ist (am gleichen Pfosten). an Ortstafeln (Zeichen 310, § 42 Abs. 3 StVO) |
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#4
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Wurde das mal geändert?
![]() Ich dachte nämlich, ich hätte es damals in der Fahrschule auch so gelernt, Zeichen gelten nur bis zur nächsten Einmündung / Kreuzung. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu uechtel für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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Ein weit verbreiteter Irrglaube!
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#6
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nein, Streckenverbote enden an Kreuzungen, danach muss es wiederholt werden.
Haben wir hier letzte Woche noch mit der Rennleitung ausdiskutiert. Die RL hat das Ticket dann zurückgenommen |
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#7
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An Kreuzungen nur, wenn man auf der Nebenstraße kommt und Vorfahrt gewähren muss, dort beginnt eine neue "Strecke". Auf der Vorfahrtsstraße endet es nicht automatisch, so z.B. in Wohngebieten. Ist auf der Hauptstr. 30km/h ausgeschildert, gilt das auch nach einer Kreuzung mit einer Nebenstraße weiter!
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#8
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
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#9
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![]() Zitat:
![]() Von hier ist das Bild und hier sind auch noch ein bis zwei Info's zu 30-er Strecken ... ... aber der TE meinte m.E. keine reine 30-er Zone ... |
#10
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![]() Zitat:
Guten Abend, genau das ist auch mein Wissensstand. Nach einer Einmündung muss das Schild wieder stehen. Ganz klar, der aus der Einmündung kommt muss wissen was man fahren darf. Also mit anderen Worten, versuche es mal mit meinen Worten. Wenn ich auf einer Strasse fahre in der die z.B. 30 Km/h vorgeschrieben ist, also vorher ein 30 er Schild steht, muss nach jeder Einmündung ein weiteres Schild mit der Begrenzung stehen, steht es da nicht, kann ich wieder 50 km/h fahren. Es sei denn am Anfang der Strasse steht ein generelles Schild 30 km/h Zone. Dann gilt das natürlich nicht.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
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