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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Bei meinem T4 war die Regel so. T4 LR = 639 Extralang!
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#2
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Also Grundlage der Bemessung ist laut FA die gesamte Nutzfläche des Fahrzeugs, also weder die Außenlänge noch die Ladefläche ist hier ausschlaggebend.
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#3
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Gibt es dafür schon aktuelle Urteile, Unterlagen oder Beispiele?
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#4
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Hab noch nix brauchbares gefunden, außer der Link hier im Forum zur Autobild.http://www.autobild.de/artikel/zulas...w-2791322.html
Der macht auch nicht grad Hoffnung. |
#5
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Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#6
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![]() Zitat:
- gilt auch für Zitat:
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Gruß Reinhard |
#7
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Hallo zusammen,
Wurde das nicht 2012 wieder geändert, so daß das Finanzamt die Einstufung übernehmen muß? Ich dachte ich hätte da was gelesen, finde es aber im Augenblick nicht. Gruß Horst
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Ich bin ein Rebell! Ich nehme morgens Elmex und abends Aronal! |
#8
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Das Finanzamt kann selbst entscheiden, ob es das Fahrzeug als LKW oder PKW einstuft, wenn beides von der Sache her möglich wäre.
Auch wenn zb im Fahrzeugschein LKW steht. Das haben die geändert, weil viele ja auch ihre 3 türigen Golf von der damaligen Post als LKW zugelassen hatten und das denen irgendwie "quer" ging. Das FA entscheidet das selbst! Ich würde Einspruch erheben! Unzwar pronto! |
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KFZ Steuer | gassini | Alles andere | 4 | 10.01.2010 15:20 |