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#1
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Hier eine recht umfassende Übersicht
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#2
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![]() Zitat:
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Gruß Reinhard |
Folgender Benutzer sagt Danke zu drdisketti für den nützlichen Beitrag: | ||
#3
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Hallo,
ok ich sehe, bei den als LKW zugelassenen Varianten spielt das zGG. doch eine Rolle (vom innerörtlichen Parken und Straßen die für > 2,8 t gesperrt sind mal abgesehen). Dass allerdings man mit einem "3er" Führerschein nur bis 2,8 t fahren durfte habe ich noch nie gehört / gesehen. Mit meinem "3er" darf ich bis 7,5 t zzgl. einem ordentlichen Anhänger mit Tandemachse fahren, wobei das Maximalgewicht des Zuges so meine ich mich zu erinnern 12 t nicht überschreiten darf -wobei ich einen Anhänger mit 4,5 t und einer Tandemachse noch nie gesehen habe-.
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
#4
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Der Anhänger darf sogar 10t wiegen ...
Irgendwie biste aber etwas am Thema vorbei ... |
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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10t mit Tandemachse wird mega-eng .. 1m Achsabstand ist Maximum.
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Gruß Reinhard |
#6
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Stimmt, hatte mit dem Führerschein selbst nichts zu tun. Ist halt lange her...
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#7
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Die 2,81t hatte überwiegend etwas mit der Besteuerung zu tun - Kombinationskraftwagen über 2,8t = Lkw-Steuer.
Auch mein V war, ohne technische Änderung, auf 2,81t aufgelastet und hat nur 152€ Steuern gekostet. Mit dem FS hat das nichts zu tun.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
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