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#1
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Für meinen V gilt die 30-jährige Mobilo!
Hier die Info dazu: Damit Sie unterwegs mobil bleiben. Garantiert. Die Mobilitätsgarantie Mobilo ist serienmäßig bei jedem Mercedes-Benz Pkw (ohne Viano bis Erstzulassung 31.12.2011 und Vito) mit einer Erstzulassung ab dem 01.04.2008* sowie beim Viano mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.2012. Mobilo gilt bis zu 30 Jahre ab Erstzulassung**. Mit Mobilo erhalten Sie im Fall der Fälle schnell und zuverlässig Hilfe. Dazu zählt eine schnelle Pannen- oder Starthilfe vor Ort durch unseren Mercedes-Benz Service24h oder einen durch Mercedes-Benz beauftragten Pannenhilfsdienst. Falls Ihr Fahrzeug nicht vor Ort fahrfähig gemacht werden kann, ist sowohl das Abschleppen zum nächsten Mercedes-Benz Service-Stützpunkt als auch der Personentransport per Taxi (bis max. EUR 65,-), Bahn*** oder Flugzeug*** inklusive. Sollte die Reparatur Ihres Fahrzeuges länger dauern, bezahlt Mobilo darüber hinaus eventuell notwendige Übernachtungskosten während der Reparatur, maximal für drei Nächte pro Fahrzeuginsassen. Und das Beste ist: Die umfangreichen Pannen- und Mobilitätsleistungen gelten sowohl bei Technischen Pannen/ Startproblemen als auch bei Fahrunfähigkeit aufgrund Kleiner Missgeschicke (z. B. Schlüsselverlust, Kraftstoff-/Öl-/ Kühlmittelmangel, Fehl- oder Falschbetankung) sowie aufgrund von Unfällen, Vandalismus und Teilediebstahl. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#2
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Da ich meinen schon seit Mai 2011 habe, hab ich Pech gehabt , und nur die 2jährige Mob.Garantie ,
aber wie ist das eigentlich bei Garantieverlängerung ? Weiß das jemand, oder müßte man mal nachlesen ? |
#3
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Ich würde die erweiterte Mobilitätsgarantie ab 1.1.12 nicht überbewerten. Kostenloser Mietwagen bei Garantie- und Kulanzreparaturen ist auch "nur" vier Jahre dabei, danach nur bei Panne. Ähnliches kann man auch über Schutzbriefe zusätzlich zur Kfz-Versicherung oder beim Autoclub versichern.
Einige Leistungen überschneiden sich, andere sind nur über separate Schutzbriefe erhältlich. Ich habe z.B. in meinem Versicherungsvertrag die Klausel, dass ich einen gleichwertigen Mietwagen bei Kasko-Reparaturen bekomme. Also wenn meine Frau mal wieder vergessen hat, in den Rückspiegel zu schauen ![]() |
#4
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![]() Zitat:
(Sonnensegler wird aber bestimmt wieder eine Möglichkeit finden das als Nachteil für Mercedes zu werten ... bin schon gespannt ;-) Und nach der Garantiezeit solle es auch noch unterschiedliches Kulanzverhalten der Hersteller geben. Aber das ist ja ein anderes Kapitel. Hier im V-Forum gibt es auch eine eigene Rubrik dazu. |
#5
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Mir egal, T5 hatte sich schon wegen anderer Punkte disqualifiziert, da spielten die Unterschiede in der Mobilitätsgarantie keine Rolle. Jetzt bin ich froh, einen V zu fahren.
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#6
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Das triffts. Allein das Probefahrt-Erlebnis (Wunsch nach einem 180 PS DSG):
"kennen Sie denn keinen, der einen hat ?" - ohne Worte ! Und in Berlin ist VNW nicht gerade "Miniatur" - wie das wohl *auf dem Land* aussieht bei solch' unziemlichen Ansinnen, vermag ich mir auszumalen.
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Gruß Reinhard |
#7
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Ich war im VW-Nutzfahrzeugzentrum Hamburg, nach Angaben des Verkäufers das größte in Europa. Die örtlichen Händler waren schon nicht sehr hilfsbereit. Viele Schalter, viele Damen, die zu beschäftigt waren, um einen zu bedienen und eine Viertelstunde, bevor man überhaupt begrüßt und gefragt wurde, was man denn wünsche. Der Verkäufer war super arrogant ("Ich brauche Ihnen nicht sagen, was am Multivan besser als bei anderen ist, Sie kommen sowieso wieder um zu kaufen." oder "Sicher ist der Multivan etwas teurer, aber wir sind ja auch Marktführer.") Nachdem meine Frau sich kurz die Sitzvariationen hinten hat zeigen lassen, haben wir auf die Probefahrt sogar verzichtet, da sehr schnell die Entscheidung zugunsten vom Viano bereits gefallen war.
Den hatten wir schon Probe gefahren und kalkuliert. Insofern wusste ich, dass ich mit dem V knapp 10.000€ günstiger liege, von der höheren Steuerlast durch die 1%-Methode ganz zu schweigen und zumindest für uns das bessere Vahrzeug mit dem freundlicheren und hilfsbereiteren Händler habe. |
#8
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![]() Zitat:
Wie Du schon selbst zitiert hast gilt MobilityGo nur für zwei Jahre.
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Beste Grüße, Jochen |
#9
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Ja, die alte MobilityGo bis 31.12.11. Wir hatten hier von der Mobilo ab 1.1.12 geredet, die bis zu 30 Jahre gilt, wenn ich mich recht entsinne.
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#10
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vianonuevo hat behauptet die Bedingungen von MB seien unglaublich gut und die von VW seien indisputabel (Mietwagen nur bei Panne).
Zitiert hat er Mobilio ... dagegen steht, das für Vito nach wie vor nur mobilitygo gilt ... und auch für Viano mit Kaufdatum vor 1.1.12 Ich habe ihm VW bashing vorgeworfen ... den faktisch galt für Vito und Viano bis Ende letzten Jahres ausschließlich eine 2jährige mobilitygo Ist mir aber eigentlich auch egal. Meiner Meinung nach nehmen sich die großen deutschenHersteller da nichts und es kommt letztendlich auf den MA vor Ort an. Da gibt es überall gute und schlechte ... um so wichtiger nen guten zu kennen ![]()
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Beste Grüße, Jochen |
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