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#11
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Im Haftpflichtfall kannst Du den Gutachter selbst beauftragen. Die Versicherungen versuchen gerne selbst zu beauftragen oder eigene Leute zu nehmen...
Im Kaskofall hast Du keine freie Gutachterwahl. Dann ist die Versicherung Herrin des Verfahrens. Im Kaskofall gelten auch andere Regulierungsgrundsätze, z.B. gilt die 130 % Regel von oben nicht.
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Vreundlich grüßt der Silberelch Geändert von Silberelch (04.12.2011 um 18:34 Uhr) |
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