![]() |
|
Presseberichte über Vans und uns Alle Berichte, die die o.a. Fahrzeuge Betreffen. Ob Presse oder Privat, hier kann alles rein. |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
![]()
Da gibts aber sicher wieder eine Menge juristischer Klauseln um den Hersteller von seiner Pflicht entbinden.
![]() |
#2
|
|||
|
|||
![]()
aber auf der mb website steht doch eindeutig
"Die Mobilitätsgarantie MobiloLife ist serienmäßig bei jedem Mercedes-Benz Pkw (ohne Viano und Vito) mit einer Erstzulassung zwischen 24.10.1998 und 31.03.2008*. MobiloLife gilt bis zu bis zu 30 Jahre ab Erstzulassung**" gruß dsz |
#3
|
||||||||||||
|
||||||||||||
![]() Zitat:
http://www.mercedes-benz.de/content/...tygo.0001.html
__________________
Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#4
|
|||||||||||
|
|||||||||||
![]()
.. dann aber nur 2 statt 30 Jahre ..
__________________
Gruß Reinhard |
#5
|
|||||||||
|
|||||||||
![]()
Was den Rost betrifft, sind es aber 12 Jahre.
In dem von Frank zitierten Artikel bzw. in dem Urteil geht es um die Garantie gegen Durchrostung im Rahmen der Mobilo-Life. Für Viano, Vito und Sprinter gilt bezüglich Rost eine 12 jährige Garantie (zumindest steht das so in meinem Wartungsheft) Grüße Hans |
Folgender Benutzer sagt Danke zu WHans für den nützlichen Beitrag: | ||
#6
|
|||
|
|||
![]()
Hallo zusammen,
habe den Artikel in der AutoBild auch gerade gelesen. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist nach dem Urteil die Durchrostungsgarantie aber abhängig von den eingehaltenen Inspektionen, richtig ? Was ja dann vermutlich für 99 % aller 638er Fahrer wohl nicht mehr von Belang ist..... Gruß Uli |
#7
|
||||||||||||
|
||||||||||||
![]() Zitat:
Die Mobilo-Life Garantie gilt auch dann, wenn der Wagen in den ersten 5 Jahren nicht regelmäßig gewartet wurde, also erst ab dem fünften Jahr sind die Einträge im Wartungsheft wichtig. Grüße Frank |
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|