![]() |
|
Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
![]()
Ich hatte so eine Karte schon einmal am Vorführwagen und da sind auf der Tür unser Firmenlogo und die www.autohaus-.de Homepage drauf.
Bei uns am nächst gelgegenen Einkaufscenter gehen häufig Kinder mit Migrationshintergrund über den Parkplatz und verteilen die Karten. Bestimmt für Ihre Brüder vom Import-Export. Ruf da doch mal an. Er wird Dich sofort fragen, was Deine Preisvorstellung ist, um Dich auszukontern. Ich habe das auch mal gemacht und 10.000,- über Liste genannt. Der war lustig...!
__________________
Im anderen Lager, aber trotzdem zwischendurch gerne noch hier. Gruß Tobias |
#2
|
||||||||||||
|
||||||||||||
![]() |
Folgender Benutzer sagt Danke zu The mad Recycler für den nützlichen Beitrag: | ||
#3
|
||||
|
||||
![]()
Darf man die nicht verhauen, wenn die an fremden Autos herumfingern? Oder zumindest anzeigen? Wegen Nötigung, Belästigung, unlauterer Wettbewerb. Weil Versicherungen dürfen doch auch nicht mehr anrufen, wenn man es nicht verlangt hat. Ist doch ähnlich. Und wenn man Verkaufsabsichten hat, wie ich damals bei meinem Golf, dann haben sie gar kein Interesse an dem Fahrzeug, an dem sie zuvor die Karte angehängt haben, ohne den Preis anzuhören.
|
#4
|
|||
|
|||
![]()
Anzeigen kannst Du die wohl da es Verboten ist!
Zitat:
|
Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
|
||||
|
||||
![]()
Guten Abend,
Zitat: Wird der Straßenraum ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt wird, liegt kein Gemeingebrauch vor Die Grenzen des Gemeingebrauchs werden in aller Regel überschritten, wenn öffentlicher Straßenraum ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt wird, führte das OLG Düsseldorf weiter aus. Danach dürften die Autohändler die Visitenkarten auf Parkplätze eines Supermarktes anhängen? Der wird ja Gewerblich genutzt. Oder sehe ich das falsch?
__________________
Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#6
|
|||
|
|||
![]()
Ja, wenn der Supermarktparkplatz privat ist, hat der Betreiber Hausrecht. Und die schließen sowas in aller Regel aus.
|
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#7
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Guten Abend, danke für die Nachrich. Aber mal eine Frage: Welcher Supermarktparkplatz, denke mal an Media Markt, ALDI, oder irgend ein anderer Markt, ist denn ein Privat - Parkplatz? Die werden doch alle gewerblich genutzt. Oder sehe ich das falsch? Ich denke mal da liegt schon eine Lücke.
__________________
Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#8
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
|
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|