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  #1  
Alt 15.06.2011, 17:30
JohnDoe
Gast
 
JohnDoe´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von mbvk Beitrag anzeigen
... Als ich wieder zum Auto kam, war er für 1.800,- Euro beschädigt worden. (Heckklappe eingedrückt und Stoßfänger gerissen)
Oh je...
Zitat:
Zitat von mbvk Beitrag anzeigen
Wenn es fühlbare Kratzer sind, wird der Kotflügel wohl lackiert.
Fühl und sehbar...Für mich sieht es so aus, als ob es bis zur Grundierung geht...

Eine wirkliche Beule konnte ich jetzt nicht sehen, aber das soll sich der Fachmann ansehen...

Der Mietwagen wär mir eigentlich egal...da der Wagen Ende Juni eh in die Werkstatt geht (Motorhaube wird lackiert, da ich einen Verarbeitungsschaden hier habe und die Deckschicht des Lacks sich löst...) und ich schon einen Ersatzwagen gestellt bekommen. Ich dachte mir, dass ich dann lieber die Kohle nehme, da ich von der Werkstatt eh schon ein Wagen bekomme.

Jan
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  #2  
Alt 15.06.2011, 18:36
Benutzerbild von Cooper40
Cooper40 Cooper40 ist offline
Super V
 
Registriert seit: 21.09.2010
Ort: 34519 Diemelsee
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Baujahr: 2014
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Cooper40´s Fotoalbum
Beiträge: 894

Paderborn -[Deutschland]- PB Paderborn -[Deutschland]- MF 4 0 0
Standard

Dann sei "Arsch" und lass die Nummer übers WE laufen, da bekommste für zwei Tage mehr die Entschädigung.
Dann darfste deine Dame zum Essen Laden, (Aber nich inne Pommeshütte)

Geändert von Cooper40 (15.06.2011 um 19:33 Uhr)
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  #3  
Alt 15.06.2011, 20:27
Benutzerbild von Foto-Martin
Foto-Martin Foto-Martin ist offline
ErVahrener Nutzer
 
Registriert seit: 25.07.2010
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Vahrzeug: Viano Trend Activity 6-G. Lang
Baujahr: 2011
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Foto-Martin´s Fotoalbum
Beiträge: 366
Standard

Ich glaub, das kann ich toppen.
Einmal mit der Kürze der Zeit nach Kauf und mit der Schadenshöhe und mit den Versicherungsproblemen.

Mein Viano war gerade 3,5 Wochen alt, da fuhr mir in Masuren auf dem Hotelparkplatz ne hieebsche polnische blonde Tuss links hinten volle Pulle auf die Ecke.
Kaputt ist die lackierte Plastekotflügelecke, das Rücklicht, 2 kleine Lackschäden am Kotflügel (die lange linke Seite). Außerdem hat sie mir mit der Anhängerkupplung in die Stoßstange voll ins Auge - äähhh Parktronicsensor links gedrückt.
Der olle Nissan sah allerdings viel schlimmer aus.

Untendrunter an der Karosserie hat die Stoßecke lediglich angelegen, das sieht man ganz ganz schwach an dem Lack. Die Karosserie ist also unbeschädigt.

Nun hat die polnische Versicherung erst mal gemauert - ist nicht da versichert.
Die Polizei hat wohl aus Faulheit gar keine Akte angelegt.
Problem war wohl, daß bei der Überweisung die Vers.Nr. nicht angegeben wurde, daraus resultierte eine Rücküberweisung - also eine unbezahlte (noch ganz neue) Versicherung.
Mittlerweile ist das Problem wohl behoben,
aber ich hätte lt. polnischen Vers.-Bedingungen kein Anrecht auf Leihwagen, Wertminderung und ????? Bin gespannt, was sich da noch ergibt.
Will das Auto im Juli in die Werkstatt geben, wenn ich eh im Urlaub bin.
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  #4  
Alt 15.06.2011, 22:01
donmannix
Gast
 
donmannix´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Da die Schuldfrage klar beim "Gegner" zu liegen scheint...

  • auf alle Fälle einen eigenen Gutachter beauftragen. Die Kosten muß die gegnerische Versicherung tragen.
  • auf alle Fälle zur MB-Werkstatt gehen und sich keinesfalls von der Versicherung woanders hinschicken lassen.
  • da das Fahrzeug noch fast neu ist, ergäbe sich durch Nachlackieren auf jeden Fall ein sog. "merkantiler Minderwert". Ein fachkundiger Gebrauchtwagenkäufer könnte das Nachlackieren bei einem späteren Verkauf problemlos feststellen.
  • "Merkantilen Minderwert vom Gutachter bestätigen bzw. separat ausweisen lassen, da sich die Schadenssumme entspr. erhöht
Bez. Ersatzfahrzeug muß man eine Klasse niedriger akzeptieren, wenn keine zwingenden Gründe für eine best. Fahrzeuggrösse vorliegen (zB 4 Kinder, 5 Freundinnen...)

Obacht: falls der Vreundliche ein Ersatzfahrzeug anbietet, wird er das teurer abrechnen. Hier kann sich die Versicherung ggf. was zurückholen. Deshalb Fz-Auswahl ggf. von der Versicherung kurz bestätigen lassen.

Fahrtkosten zum Vreundlichen und weitere durch den Unfall ausgelöste Zusatzkosten muß die Versicherung ebenfalls ersetzen, ggf. also Belege aufheben bzw. km, Telefon etc. aufschreiben

Ich nehme zu Gesprächen mit der gegnerischen Versicherung inzwischen immer eine zweite Person mit bzw. lasse diese am Telefon mithören.

Gruß
donmannix
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  #5  
Alt 15.06.2011, 22:25
JohnDoe
Gast
 
JohnDoe´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von donmannix Beitrag anzeigen
....auf alle Fälle zur MB-Werkstatt gehen und sich keinesfalls von der Versicherung woanders hinschicken lassen.
ja...ich fahre auf jeden Fall zu meiner Niederlassung...Hab dann ja eh einen Termin Ende Juni...Und die Versicherungstante hat mich auch nicht bequatscht, oder so...

Zitat:
Zitat von donmannix Beitrag anzeigen
Fahrtkosten zum Vreundlichen und weitere durch den Unfall ausgelöste Zusatzkosten muß die Versicherung ebenfalls ersetzen, ggf. also Belege aufheben bzw. km, Telefon etc. aufschreiben
Guter Tip...ist ja doch ein bisschen hin...
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  #6  
Alt 21.06.2011, 21:46
JohnDoe
Gast
 
JohnDoe´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

So,

die Bestätigung für die Schadensregulierung habe ich heute telefonisch bekommen. Ich fordere Sie noch schriftlich per email ein und morgen fahre ich zum Vreundlichen, zwecks Kostenvoranschlag für die Versicherung...

Jan
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