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#1
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Das hatte ich mal bei einer A-Klasse. Im Katalog war ein silber hinterlegtes Kombiinstrument abgebildet und der Bestellcode bei einer Alufelge war falsch. Als der Kunde sein Auto bekam, war er ziemlich enttäuscht. (schwarz hinterlegtes KI und 16" statt 17"-Felgen).
Bei dem Auto wurde eine "kaufmännische Lösung" gefunden, weil MB auf dem Katalog stehen hat "Irrtümer vorbehalten". Ich denke die Prospekthaftung ist unter dem Zusatz "Irrtümer vorbehalten" nicht immer einfach. Es kommt leider meistens darauf an, wie weit sich der Kunden auf die Hinterbeine stellt. Hier wurde ein neues Auto bestellt und MB hat den Wertverlust für die vier Monate des alten Neuwagens übernommen.
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Im anderen Lager, aber trotzdem zwischendurch gerne noch hier. Gruß Tobias |
#2
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Hi,
ich finde immer diesen Satz nett: "Die Abbildungen können auch Zubehör und Sonderausstattungen enthalten, die nicht zum serienmäßigen Lieferumfang gehören." Findet man in fast jedem Prospekt. Gerne wird mit der linken Schiebetür geworben und die ist in der Regel nie serienmäßig mit dabei, aber oft genug abgebildet... Jan |
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