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| Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Ein alter Rechtsgrundsatz der schon bei den Römern galt und auch in der Bundesrepublik gilt: Verträge sind zu halten. Wenn also alle Klauseln und alle rechtsgültigen Unterschriften vorhanden bzw. erfüllt sind, dann würd ich auf Vertragfserfüllung bestehen, andernfalls mir Schadenersatz und weitere Schritte vorbehalten und mir _alles_ schriftlich geben lassen und mir dann einen anderen Händler suchen, den evtl. Mehrpreis über die Schadenersatzschine wiederholen und MB selber informieren, wie dieser Händler mit Kunden umgeht.
Wichtig für dich ist auch, das wenn du irgendetwas machst, das alles schriftlich zu fixieren und dir eine Kopie des Schreibens fertigst. Rein zur Beweissicherung. Und ganz wichtig, angemessene Fristen nicht vergessen. Grüße ingo Geändert von butenostfriese (20.04.2011 um 09:50 Uhr) |
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#2
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Einerseits ist der Haken daran, dass Du mit dem Händler dann ohnehin nicht mehr weitermachen brauchst.
Andererseits - das ist genau genommen jetzt schon der Fall. Insofern ist ein Gegenangebot einzuholen wahrscheinlich im Falle des Scheiterns der sinnvollere Weg. Denn: den Streß bezahlt einem keiner, und mir ist ein sonniges Gemüt immer wichtiger als ein gewonnener Prozess für nix und wieder nix ! Dass der Wagen noch gar nicht bestellt worden ist, ist schon mal die Endhärte (oder habe ich das falsch mitgelesen) ? Gruß Reinhard |
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#3
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...ist sicher ein Weg - momentan würde ich gerne erstmal erfahren, was nun mit meinem Vertrag ist - der gute wollte sich heute Vormittag melden - als ich gerade versuchte, ihn anzurufen, ging er nicht dran - was mir seine Zentrale auch bestätigt hat, als sie dann dran ging...
Gegenangebot kostet wieder n Tag - §$%&%§§$%&§$%&§$%& Jetzt gibt's ersmal Pizza... |
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#4
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Als Möglichkeit: Gesprächstermin mit dem Geschäftsführer im Beisein des Verkäufers und die sache restlos klären. Also ich würd den Verkäufer bestimmt nichtmehr anrufen! Bei mir würd in dem Laden schon die Luft brennen.
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#5
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So,
eben habe ich mal in der Zentrale angerufen. Der Verkaufsleiter hat Urlaub, der Vertreter einen Außentermin - ist erst morgen wieder da. Der vreundlichen Dame habe ich knapp geschildert, was Sache ist und um unverzügliche Kontaktaufnahme gebeten. Vormittag ist ja nun rum - inzwischen drosselt sich meine Begeisterung, das ganze positiv zu lösen. Hat jemand mal eine Durchwahl zum Sorgentelefon der Daimler AG? |
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#6
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Grundsätzlich 00800 9777 7777 (gebührenfrei, Maastricht)
Die Mercedes-Benz.de - Website hält aber auch Formulare bereit - manchmal ist schriftlich besser dokumentiert .. ![]() Gruß Reinhard |
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#7
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Ich habe gerade die Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen- Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen- hervorgekramt. Sind noch von meinem MP Kauf 2010.
Da steht folgendes. Ich zitiere: Vertragsabschluss/Übertrag von Rechten und Pflichten des Käufers; Weiterverkauf des Kaufgegenstandes vor Erhalt. 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 3 Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis 4 Wochen, bei Fahrzeugen mit Sonderausstattungen, die nicht in der Preisliste aufgeführt sind, bis 4 Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis 6 Wochen sowie bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb derjeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Zitat Ende Hallo gebeutelter riesenhund, gibt es denn schon eine Auftragsbestätigung und sind die oben genannten Fristen schon überschritten? Wenn nicht...oh,oh. Vielleicht gibt es in 2011 aber auch andere Geschäftsbedingungen. Ich wünsche Dir viel Glück und versuche Dich nicht all zu doll aufzuregen. Mit dem Tropfen am Abend ist schon mal keine schlechte Idee.
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Gruß Roland
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| Stichworte |
| 125, function, neuwagen, vertrag, viano |
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