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#1
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Moin,
also ich habe das letzte mal gegrillt, warum sollte das denn diesmal nicht gehen??? Ich verstehe das so, dass es keine Lagerfeuer geben sollte, aber ein kleiner Grill oder Gasgrill sollte doch wieder gehen. Ich bitte um Antwort.... Gruß Sascha
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Gruß Sascha Stammtisch Rhein Main |
#2
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Also im Programm steht eideutig,
"Laut den rechtlichen Bestimmungen (Polizeiverordnung 2006) darf auf dem Gelände NICHT gegrillt werden. Auch Fackeln, offenes Feuer o.ä. ist NICHT erlaubt! Aus diesem Grund bietet der Schützen für den Samstagabend „Grillen“ an." @Sascha, stimmt schon das wir das beim letztem Mal durften, aber diesmal eben nicht, warum auch immer ich komm damit klar ![]()
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Anhaltiner Grüße, Peggy und Enrico ![]() Geändert von baudation (06.04.2010 um 17:52 Uhr) |
#3
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Hallo Zusammen,
na ja zu Zweit oder mit Wohndose oder so würde mich das Thema wahrscheinlich auch nicht sonderlich interessieren und ich könnte auch damit leben bzw. improvisieren. Wenn ich die Polizei-, oder was für eine Verordnung nun auch immer, soweit diese bisher zitiert wurde richtig auslege geht es wohl um "offene" Flammen (dh. Fackeln, Lagerfeuer, Kohle- oder Holzgrill, evtl. auch Kerzen) was für einige aus Kostengründen oder auch für die mit kleineren Kindern aber hier von Interesse sein könnte ist, ob man einen Gaskocher / Kofferküche oder so verwenden kann, um die Kinder mit kleinkindgerechter Nahrung ggf. auch zwischendurch, versorgen zu können. Also konkret: Ist die Verordnung nun eng oder weit auszulegen und was wird geduldet und was nicht. Soll ich mir nun einen Elektroherd organisieren oder darf ich die Kofferküche / Gaskocher verwenden ???
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
#4
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Ich weiß zum Beispiel von einigen Club-Kolegen, das sie sich extra einen Elektro-Grill gekauft haben.....nun wäre zu klären, ob diese Grills zum Einsatz kommen dürfen??????????????
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Anhaltiner Grüße, Peggy und Enrico ![]() |
#5
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HiHo
Grillen mit Flamme, Kohle oder Gas ist seitens des Platzverwalters der den Besitzer ( BRD ) vertritt nach einer extra für dieses Gelände erlassenen polizeilichen Verordnung nicht zu gelassen. Auf deutsch: Verboten Ob dies sinnvoll, gerechtfertigt oder praxisfremd ist mag ich nicht zu beurteilen. Aber diese Position ist nicht verhandelbar. Der Veranstalter ( Mercedes V Club ) musste verschiedene Vertragswerke rechtsverbindlich unterzeichnen und ist für die Einhaltung der Regeln verantwortlich. Am Rande sei bemerkt das dieses Gelände von sonst Niemanden für Club- oder Veinsveranstaltungen genutzt werden durfte und darf. Hunderte Anfragen wurden abgelehnt. Nur Hersteller, Konzerne, Industrie, Zulieferer und/ oder Presse dürfen dieses Gelände buchen. Private ( wie Clubs) schauen in die Röhre. Somit haben wir eine absolute Einzelstellung und ein einmaliges Gelände mit einmaligen Möglichkeiten. Hat Irgendjemand ne Ahnung wie man an sowas ran kommt ? |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu Der-Vuchs für den nützlichen Beitrag: | ||
#6
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Heisst diese von mir zitierte Formulierung im Umkehrschluss jetzt, dass aber ELEKTROGRILLS gestattet sind????? Das ist nix mit Flamme oder sonstdergleichen dabei. Abgesichert wird das Stromnetz je mehr als genug sein. Ich selber würde auch eine Kabeltrommel benutzen, welche auch noch eine zusätzliche eigene Sicherung hat. Fragen über Fragen................... |
#7
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Nabend,
OK verstanden und soweit richtig, offenes Feuer egal welcher Art ist Verboten! Beim Thema Elektrogrill ist vielleicht zu erwähnen, dass es so gesehen eine Super Idee ist. Aber wenn ich mir dann Vorstelle, das ich als Orag-Mitglied als die verschmorte Verteilungen richten muß,weil evtl. nur 20 Grills an das Netz gehen, die dann locker mal eben 60 kW brauchen........ ohne mal das andere zusehen..... @Enrico: Dann gibt es eben bei mir in der Wohndose Ravioli!!!!! Gruß Sascha
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Gruß Sascha Stammtisch Rhein Main |
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