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#1
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Hatte auch mal schwarze drin bei ebay gesteigert mit abe aber nur bis zur nächsten kontrolle
ein glück nur das ich die kannte hat das abe mit zur wache genommen und festgestellt war getürkthätte für fahrer 30e und für halter50e und ein punkt gekostet also vorsicht kann teuer werden Gruss günter |
#2
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Ich hatte mit meinen 8 Jahre, 4 mal HU nie Probleme.
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#3
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Ich habe mich schon gewundert, warum ich wirklich nirgends welche
auftreiben konnte.... naja, mal sehen was ich da mache..... |
#4
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man muss dazu sagen, das komplett schwarze Leuchten wesentlich mehr auffallen und jeder Ordungshüter diese Variante alla GTI Partei sofort erkennt.
Dezenter ist nur die Tönung des Mittenbereiches ( Rückfahrlicht und Blinker) . Da viele HERSTELLER sw/rote Leuchten verbauen fällt dies im Verkehrsfluß weniger auf. Ich bin auch länger mit rum gefahren und hatte einfach Glück. Fakt ist, egal wie man es macht: Es ist verboten und im Schadensfalle geht es ordentlich ans eigene Geld. Und auch ABE auf Tönungssprays gibt es auch nicht. Wenns beruhigt für den W639 gibts auch nix |
#5
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Das mit dem 639 könnte jetzt mein Problem werden, aber da ist das Mittelteil je wenigstens schon weiß.
mal sehen was uns da einfällt. ![]() |
#6
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Moin moin,
auch beim 639 hatte ich das mit der Folie schon probiert und geht einwandfrei.... Ich weiß nicht ob Ulf die noch hat, aber wenn ginge doch mal ein Bild. Gruß Sascha
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Gruß Sascha Stammtisch Rhein Main |
#7
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Also nun bite mal nicht den Teufel an die Wand malen:
Ich habe nun schon knapp 4 Jahre schwarze (und die sind wirklich schwarz!!) Rückleuchten an meinem V dran (s. Fotoalbum), fahre etwa 40'000km im Jahr, davon etwa die Hälfte in Deutschland. Ich hatte noch nie Probleme mit den Ordnungshütern. Und mehr als einen ermahnen können die ja auch nicht. ;-) Gruss Olli |
#8
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Stimmt, viel mehr können die nicht machen, aber sollte Dir irgendwann mal einer hinten draufbrummen und der sagt, dass er Deine Bremslichter nicht gesehen hätte, dann bist Du auch mit dem besten Anwalt der Welt 2. Sieger. Deswegen habe ich (wenn auch nicht zulässig) nur teilgeschwärzte Rückleuchten.
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