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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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![]() Zitat:
Das Problem ist dass diese Freigabe immer fahrzeuggebunden(FIN) und nicht übertragbar ist.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
Folgender Benutzer sagt Danke zu v-dulli für den nützlichen Beitrag: | ||
#2
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Freut mich!
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Folgender Benutzer sagt Danke zu MattisV für den nützlichen Beitrag: | ||
#3
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LuLu: du hast aber von Hause aus ein entsprechendes Diff drin?
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#4
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Skoell: um ehrlich zu sein, kein Plan.
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#5
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Hallo,
muß da noch mal nach fragen. Wird in dem Gutachten auch das zulässige gesamtgewicht des Zuges erhöht? Bei mir ist im Fahrzeugschein 4600 kg angeben. Bei euch auch? Wenn das nicht erhöht wird nützen mir die 2500 kg Anhängelast wenig. Wenn der Wagen beladen 2600 kg (4 Persohnen + Gepäck + 6 Hunde) wiegt, dann darf der Anhänger ja wieder nur 2000 kg wiegen. Dafür bräuchte ich dann keine Erhöhung. |
#6
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Ja.. die Antwort kommt spaet, aber besser so als gar nicht.
Ja, nicht nur die Anhaengelast ist erhoeht worden, auch das zulaessige Gesamtgewicht des Gespannes! |
#7
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Ja beim kurzen und langen wird von 4,6 auf 5,3T beim EXTRALANGEN je nach Ausführung auf 5,5T
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