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  #1  
Alt 10.10.2015, 17:32
knipping
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Zitat:
Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Viele sind aber nicht ALLE und somit sollte man mit solchen Äusserungen in einem Forum etwas vorsichtiger sein.
Dazu kommt dass lange nicht Jeder dazu in der Lage ist eine solche Reparatur auch Fachgerecht durchzuführen.

Auch den TÜV text gelesen !!!!!!
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  #2  
Alt 10.10.2015, 17:59
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Zitat:
Zitat von knipping Beitrag anzeigen
Auch den TÜV text gelesen !!!!!!
Du bist nicht der Einzige der lesen kann!

Allerdings bin ich mir inzwischen nicht sicher ob Du verstanden hast worum es geht.
Andiklos hat zu Recht auf eine Tatsache hingewiesen und dabei geht es bestimmt nicht darum wie Du darüber denkst und schon gar nicht darum ob und wen Du als "Fuchser" hältst .
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Gruß aus OWL
Helmut


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  #3  
Alt 10.10.2015, 18:47
sleen42
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Hallo gemeinde,

dafür gibts in holland sb dieser;breekkabel.jpg

Jeroen
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  #4  
Alt 10.10.2015, 21:22
knipping
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Zitat:
Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Du bist nicht der Einzige der lesen kann!

Allerdings bin ich mir inzwischen nicht sicher ob Du verstanden hast worum es geht.
Andiklos hat zu Recht auf eine Tatsache hingewiesen und dabei geht es bestimmt nicht darum wie Du darüber denkst und schon gar nicht darum ob und wen Du als "Fuchser" hältst .
Als erstes das mit dem Fuchser war ein "Scherz", falls dies so nicht verstanden wurde ist es hiermit richtig gestellt.
Die Sache die Andiklos angesprochen hat, ist hier am 26.02.2012 schon einmal Diskutiert worden. LINK mit allem Pipa Po mit EU Recht und allem drum und dran.
Mir geht es aber darum ob andere , oder man selbst eine Öse anschweißen darf und kann, wenn man das ganze Fachgerecht ausführt !.
Was Du ja damit verneint hast es würde die Betriebserlaunis erlöschen, dem aber nicht so ist siehe TÜV Text.
Und darum geht es mir !!!!
Es ist aber richtig von dir zu schreiben das nicht jeder daran rumbrutzeln sollte.

Ich hoffe ich habe mich jetzt richtig ausgedrückt.
Das mit dem EU Recht, Abrisseil hier oder dort lasse ich mal ganz außen vor.

Dann noch ein Zitat aus dem Eintrag vom 26.02.2012 siehe LINK.
Eine Anhängevorrichtung, die EG geprüft ist, unterliegt keiner Eintragungspflicht mehr (sofern die Betriebsanleitung/Montageanleitung nichts Gegenteiliges aussagt)
Noch nicht einmal der TÜV prüft die Einhaltung der Bestimmung, da die AHK nicht Gegenstand einer TÜV Prüfung ist. Sie unterliegt lediglich einer optischen Sichtprüfung. Ob diese fachgerecht montiert wurde, ist egal!! Der Prüfer kann also lediglich bei einer Auffälligkeit einschreiten.
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  #5  
Alt 10.10.2015, 22:38
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Zitat:
Zitat von knipping Beitrag anzeigen
Dann noch ein Zitat aus dem Eintrag vom 26.02.2012 siehe LINK.
Eine Anhängevorrichtung, die EG geprüft ist, unterliegt keiner Eintragungspflicht mehr (sofern die Betriebsanleitung/Montageanleitung nichts Gegenteiliges aussagt)
Noch nicht einmal der TÜV prüft die Einhaltung der Bestimmung, da die AHK nicht Gegenstand einer TÜV Prüfung ist. Sie unterliegt lediglich einer optischen Sichtprüfung. Ob diese fachgerecht montiert wurde, ist egal!! Der Prüfer kann also lediglich bei einer Auffälligkeit einschreiten.
Und Du hast es, ganz offensichtlich, doch nicht verstanden.
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Helmut


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  #6  
Alt 10.10.2015, 22:52
knipping
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Zitat:
Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Und Du hast es, ganz offensichtlich, doch nicht verstanden.

Dann kläre einen Kleingeist doch bitte auf !!!!
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  #7  
Alt 10.10.2015, 23:09
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Zitat:
Zitat von knipping Beitrag anzeigen
Dann kläre einen Kleingeist doch bitte auf !!!!
Das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?
Muss ich Dir wirklich erklären dass eine, von "Dir", nachträglich angebrachte Öse durch die EG-Typengenehmigung nicht abgedeckt ist?

Und dass der Prüfer das nicht berücksichtigen muss befreit doch nur ihn von der Verantwortung und nicht Dich als Betreiber.
Im Ernstfall bis Du mit einer nichtgenehmigten AHK unterwegs und die Versicherung freut es.
__________________
Gruß aus OWL
Helmut


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  #8  
Alt 11.10.2015, 05:56
mc-alzi
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Diese Angeschweißten Ösen sind schon Jahre lang und zig Tüv Prüfungen an verschiedenen Fahrzeugen die mir bekannt sind. Ich glaube nicht das irgend jemand wegen zwei 5 mm großer Schweißpunkte die Betrieberlaubnis erlischen lässt. Wo man doch Schweller neu einschweißen kann ohne einen neuen Brief für das Fahrzeug zu beantragen (Bauliche Veränderungen usw.).
Ich selbst habe einen Halter an der AHK nachgeschweißt
(sichtbarer Haarriss) und das bei der Tüv abnahme erwähnt.
(Zitat Prüfer "das sieht aber besser aus, als das Original")
Das war dann.
Ich weiß natürlich auch das es Pfennigfuchser gibt, aber wenn man sie nicht darauf aufmerksam macht haben sie nichts zu nörgeln.





Also, es ist egal wie viele TÜV Prüfer von Deiner Schweißnaht (mit und ohne Risse) begeistert sind, an einem Bauartgenehmigten Teil zB: AHK darf nicht geschweißt werden.

Woher kommen denn die Risse an einer schönen Schweißnaht? Villeicht mal hinterfragen ob damit nicht die ganze AHK "kaput" ist.

Ein Riß hat in einer Schweißnaht nichts zu suchen, ebenso wie eine Schweißnaht an einer AHK.

Das hat nichts mit Pfennigfuchser zu tun, es ist eine Frage der Sicherheit.

Oder willst du auf einen Anhänger drauffahren welcher mit abgebrochener AHK mit Öse auf der BAB rum steht?
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  #9  
Alt 12.10.2015, 04:11
hudemcv
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Zitat:
Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?
Muss ich Dir wirklich erklären dass eine, von "Dir", nachträglich angebrachte Öse durch die EG-Typengenehmigung nicht abgedeckt ist?

Und dass der Prüfer das nicht berücksichtigen muss befreit doch nur ihn von der Verantwortung und nicht Dich als Betreiber.
Im Ernstfall bis Du mit einer nichtgenehmigten AHK unterwegs und die Versicherung freut es.
Das mit der Versicherung, was soll da sein? Auch wenn die Typgenehmigung erloschen sein sollte und das muss bei fachmännisch er Ausführung erstmal ein Gutachten bemängeln, ist die Versicherung im Haftpflichtfall zum Ersatz verpflichtet. Wohl kann! Sie einen danach in Regress nehmen, bis zu einem Betrag von max. 5000€, dazu muss aber die Versicherung BEWEISEN, dass die Änderung und somit das Erloschen der Betriebserlaubnis ursächlich für den Unfall waren.

Beispiel: Du lässt dir deine Rückleuchten lasieren (das kann ich zB gar nicht leiden). Durch diesen Vorgang erlischt die Zulassung der Leuchten und dein Auto ist erstmal mit schwerem Mangel unterwegs.
Nun Fährst DU morgens jemandem mit dem Auto hinten drauf.
Der Undallgegner sieht beim fotografieren, dass du lasierte Rückleuchten hast und weist auf die erloschene BE hin. Nun hat das aber mit dem Unfall nix zu tun, ist also für die Versicherung egal. Der Polizei aber womöglich nicht und du bekommst eine Mängel Karte oÄ.

PS Ich hab noch nie verstanden, warum man das Abreißseil über den Kugelkopf legt. Das ist völliger Nonsens. Leider ist auch bei meiner abnehmbaren Kupplung nichts vorgesehen dafür.
Guckt mal bei den Amerikanern. Die haben ein Abreißseil UND zwei Ketten zum Sichern am Anhänger.
Des weiteren darf man sehr wohl an die Kupplung etwas anschweißen. Wenn man es danach von einem Prüfer nachprüfen lässt und zur Not sogar die Änderung eintragen lässt. Das kostet 25€ in etwa und gut ist.

Geändert von hudemcv (12.10.2015 um 04:25 Uhr)
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Abreißseil, Anhänger, Hollandöse, Nachrüstung, Niederlande, Schweiz


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