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Zitat von joenk
Ich hab dieses Jahr ein Kfz mit Kurzzeitkennzeichen geholt.Auf der Zulassungsstelle wollten sie eine Kopie des Fahrzeugscheines haben und es musste abgemeldet sein.Ich war in Trier,das Fahrzeug in Köln.Da es alles schnell gehen sollte,habe ich den Kfz Schein von meinem abgemeldeten w124 geholt und behauptet ich mûsse den überführen.Du bekommst ein Kennzeichen und den dazu passenden Kfz Schein,in dem die Daten von meinem w124 standen.Abgeholt hab ich ein c-klasse coupe.Nicht ganz legal,aber bei der Regelung sehe ich es nicht anders ein.Tüv gab es keinen gültigen.
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Mit gerade abgelaufenen TÜV zu fahren würde ich ja noch riskieren, aber sowas hatte ich eigentlich nicht vor.
Gruß Konrad