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#1
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Guten Abend, habe mal die letzten Beiträge von Dir gelesen. Darf ich mal eine Frage stellen? Bist Du Rechtsanwalt? Must mir nicht antworten. Irgenwie muss ich Dir schon recht geben. Warum soll eine Privatperson kein recht dazu haben die nötigen Informationen zu einer evtl. Reparatur zu erhalten zu haben. Ich selbst bin Schlossermeister von Beruf. Wenn man, egal, was man privater Weise schraubt und sich an die Herstellervorschriften hält, vorrausgestetzt man hat diese, warum soll das nicht erlaubt sein? Das ist die Grätschensfrage. Ich denke mal sobald man als Privatperson an irgend welchen Teile rumschraubt, vorrausgesetzt man kann es vom Wissen her sollte das doch irgendwie Legal sein. Als Käufer eines Artikels, egal was das ist, habe ich doch das recht alle Informationen dazu zu erhalten. Habe das mal mit meinen Worten geschrieben. Muss ja nicht richtig sein.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#2
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Nein, ich bin kein Anwalt, aber ich bewundere manchmal die staubtrockene Ausdrucksweise mit der die einen Sachverhalt mit wenigen Worten so messerscharf auf den Punkt bringen können, dass sich die Gegenseite gar nicht mehr herauswinden kann (und hoffe dabei, dass es die Gegenseite so auch verdient hat!). Wenn ich das könnte, wäre ich vielleicht Anwalt geworden.
Es freut mich dass du mit mir einer Meinung bist, dass es auch für Privatpersonen zu Ersatzteilen die entsprechende technische Information geben sollte. Das würde nicht nur die Arbeit erleichtern, sondern auch die Sicherheit erhöhen. Aber das Volk soll ja dumm bleiben. Zu deiner zweiten Frage glaube ich, dass man am eigenen Auto nach Lust und Laune herumschrauben darf (egal was die Nachbarn behaupten), aber natürlich, wenn es dann kracht, ist man selber dran und nicht die Werkstatt. Allerdings arbeiten die meisten "Schrauber" wohl doch so umsichtig und gewissenhaft, dass praktisch nie etwas passiert, jedenfalls habe ich noch nie was in den Nachrichten gesehen. Da heisst es immer nur Nebel, überhöhte Geschwindigkeit, vereiste Fahrbahn, Alkohol usw. Ein "Schrauber" fährt auch wahrscheinlich aufmerksamer, macht evtl. eine Testfahrt und merkt schnell, wenn sich ein Problem ankündigt. Wenn man das Auto eines Bekannten unentgeldlich repariert, ist das wahrscheinlich auch OK. Wenn man gewerbsmäßig Autos reparieren will, braucht man schon eine Genehmigung. Weiterhin viel Spaß beim Schrauben!!! |
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638 mixto 108d in teilen oder im ganzen abzugeben | johannes pröfrock | Kleinanzeigen | 0 | 07.10.2011 09:12 |