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Reifen W639 Erfahrungsdatenbank über Winter-, Sommer- und Ganzjahresreifen am W639 |
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#1
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Im Übrigen,
ich habe mich die letzen Tage auch mal mit WR beschäftigt, laut Onlien-BE sind 225er für Schneeketten zugelassen, nur die 245er nicht. Oder gibt es da noch andere Infos? Grüße Kurti |
#2
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Welche Felge denn genau? Für die Flair auf alle Fälle wg. A12 nicht.
Alex. Geändert von AlexDD (10.03.2014 um 15:26 Uhr) |
#3
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Worin besteht das Problem 101er Reifen zu kaufen? Der dürfte auch nicht viel teurer sein.
Wenn lt. COC 101er Reifen gefordert werden, dann wird das seine Gründe haben. Ich hätte als Prüfer keine Abnahme durchgeführt. Edit ... ist bei 16 Zoll die geforderte Traglast nicht sogar höher? |
#4
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![]() Zitat:
Alex. |
#5
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Jetzt hat er irgendwie mein Thema nicht abgeschickt? Naja, zweiter Versuch
![]() Ich könnte mir vorstellen, dass 215er vielleicht ein Problem ist? Die hat Mercedes gar nicht in der Liste und 99H generell nur für 205er Bereifung. Hier die Liste, die ich von MB bekommen habe für die zugelassenen Reifengrößen: http://images.demokrit.com/temp/Reifenfreigabe639.pdf Finde auch beim MB nirgendwo etwas, dass Schneeketten für den 225er nicht zugelassen sind. Irgendwo gibt es hier auch einen Thread, aus dem hervorgeht, dass Mercedes diese Ketten wohl sogar selber im Programm hat. Habe für meine 225er Winterschlappen (Hankook 225/60R16 101H (oder 102?)) auf Stahlfelge auch Ketten... Geändert von demokrit (10.03.2014 um 15:58 Uhr) |
#6
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Die aufgeführten WR sind alle C-Reifen. Vielleicht gibt es für 225er auf Stahlfelge eine Schneekettenfreigabe. Schau mal nach, ob das wirklich zulässig ist. Und vielleicht gibt es mittlerweile auch eine Freigabe für eine 225er-LM-Felge. Vor 2,5 Jahren war ich auf alle Fälle sehr froh überhaupt eine Kombi gefunden zu haben.
Um so ärgerlicher ist es jetzt, dass wir vielleicht doch was dabei übersehen haben. Alex. |
#7
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![]() So richtig verstehen tue ich das Problem mit den Rädern nicht. Die ABE ist eigentlich sehr eindeutig. |
#8
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Mit Schneeketten fährst Du ja eher auch nicht zum TÜV :-)
Ich vermute mal, dass der Prüfer aus der durch die AHK um 100kg erhöhten Gesamtlast eine erhöhte Achslast herleitet. 1550kg+ irgendwas würde dann über den 1550kg lt. Gutachten liegen. Anders kann ich mir das nicht erklären. Die Frage ist nun aber: Darf der das? Und wenn ja, auf welcher Basis? Und weiterhin halte ich das Gutachten für gar nicht so eindeutig: 160 sagt 1600kg Achslast unter Berücksichtigung AHK. T99 sagt 1550kg Achslast. Was denn nun genau? Ist aber ja erst mal nur für die Felge wichtig. Und die hat er ja nicht angemeckert. Letztlich ist vermutlich entscheidend, wie die genaue Achslast zu bestimmen ist, zu der der Lastindex des Reifens passen muss. Alex. Geändert von AlexDD (10.03.2014 um 16:27 Uhr) Grund: "an****en" ist verboten :-) |
#9
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Ach so, und Gutachten sehe ich erst jetzt. Hat der Prüfer das auch vorliegen gehabt?
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#10
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Da ich das korrekterweise im Fahrzeug hatte, Ja! :-)
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