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  #1  
Alt 17.01.2014, 17:56
VITO-Power
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VITO-Power´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von HPT Beitrag anzeigen
Das ist falsch!

Streckenverbot enden unter vier Bedingungen:

durch Aufhebungszeichen 278 bis 282, Darstellung der Zeichen siehe hier
durch Anzeige der Streckenlänge gem. Zusatzschild, z.B. "800 m"
durch das Ende einer angezeigten Gefahr, sofern Zeichen 274 in Kombination mit einem Gefahrzeichen angebracht ist (am gleichen Pfosten).
an Ortstafeln (Zeichen 310, § 42 Abs. 3 StVO)
Nicht nur, dass beim Zeichen 274 von "Strecke" keine Rede ist ...sondern nur bei den Aufhebungszeichen ... ist das Wort Strecke nicht eindeutig definiert und von daher rechtlich unbedeutend.
Da es Strassen geben soll, die viele, viele Kilometer lang sind und diese nicht nur von Nebenstrassen (was auch egal ist, da auch Nebenstrassen nicht untergeordneter sind) gekreuzt werden, finde ich die Vorstellung lustig, dass ein Schild am Anfang der Strasse auch noch von einem Autofahrer, der nach 5 Kilometern von einer Autobahnausfahrt in diese Strasse einbiegt, beachtet werden müsste ...
Immer wenn andere Autofahrer zusätzlich auf eine Strecke gelangen können, die rechtlich nicht einwandfrei über die Ge- und Verbote auf dieser Strecke informiert werden können, tritt eine neue "Strecke" in Kraft. Dieses ist an nahezu jeder Kreuzung der Fall.
Innerorts und auf Landstrassen, die nicht mit Auf- und Abfahrten ausgebaut sind gilt der Weg zwischen zwei Kreuzungen als Strecke. Diese Regel entspringt der praktischen Durchführbarkeit der Verkehrsregeln. Dabei ist auch egal, ob ich die Strasse kenne, oder nicht, da Regeln für alle gleich sein müssen ...
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  #2  
Alt 17.01.2014, 19:09
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drdisketti drdisketti ist offline
Der Vauminator
 
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Baujahr: 07
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Berlin -[Deutschland]- B Berlin -[Deutschland]- VI * * *
Standard

Zitat:
Zitat von VITO-Power Beitrag anzeigen
... Dabei ist auch egal, ob ich die Strasse kenne, oder nicht, da Regeln für alle gleich sein müssen ...
In Fällen, wo die Halter- oder Fahreranschrift in unmittelbarer Nähe liegt, wird das dennoch strikt unterstellt.
__________________
Gruß Reinhard
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  #3  
Alt 17.01.2014, 21:32
VITO-Power
Gast
 
VITO-Power´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Unterstellungen haben den Vorteil, dass sie problemlos unterstellt sind ... ob eine Unterstellung Bestand hat ist dann eine andere Frage.
Mal ne ganz andere sau****e Frage ... haben die Befürworter der Geschwindigkeitsbegrenzung über Kreuzungen hinaus schon mal die innerstädtischen Aufhebungszeichen gezählt?
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  #4  
Alt 18.01.2014, 21:30
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alexanderpeter alexanderpeter ist offline
Vauminator
 
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Beiträge: 2.739
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Guten Abend,

noch eine kurze Erläuterung hierzu von einer Fahrschule:


Zitat:

http://koermer-fahrschule.de/faq/strecke.php
__________________
Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.

Großes fängt im kleinen an.

Peter
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  #5  
Alt 18.01.2014, 21:45
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v-dulli v-dulli ist offline
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Beiträge: 20.302

Nürnberg -[Deutschland]- N Nürnberg -[Deutschland]- RW 1 2 3 4
Standard

Zitat:
Zitat von alexanderpeter Beitrag anzeigen
Guten Abend,

noch eine kurze Erläuterung hierzu von einer Fahrschule:


Zitat:

http://koermer-fahrschule.de/faq/strecke.php
Das ist mal wieder der Brüller
Zitat:
Einbiegen in eine Strecke ohne Kenntnis des Streckenverbotes:

Die Wiederholung der Schilder nach Einmündungen ist zwar gebräuchlich, aber nicht strikt vorgeschrieben. Einbiegenden Fahrern ohne Ortskenntnis kann kein Vorwurf gemacht werden, wenn sie das Streckenverbot nicht beachten. In der Praxis ergeben sich daraus bestenfalls Probleme bei der Ahndung von Verstößen.
Für den Einen gilt das Verbot bestimmt und für den Anderen vielleicht - eine eindeutig klare Regelung Nichts muss, Alles kann
__________________
Gruß aus OWL
Helmut


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  #6  
Alt 18.01.2014, 21:55
HPT
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Beiträge: n/a
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Ich sage ja: Glauben und Wissen sind verschiedene Dinge.
Und mit Stammtischparolen kommt man vor Gericht auch nicht weit.
Ich bin raus aus der Diskussion
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  #7  
Alt 18.01.2014, 22:10
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blondie blondie ist offline
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Pirna -[Deutschland]- PIR Pirna -[Deutschland]- AT * * *
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und sowas in D wo ALLES klar geregelt ist...
__________________
Ich bin stolz ein Sachse zu sein


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Spritmonitor.de PickUp Fullback

W126 S-Klasse
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  #8  
Alt 18.01.2014, 23:13
VITO-Power
Gast
 
VITO-Power´s Fotoalbum
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Ist ja auch klar geregelt ... auch wenn hier jemand recht dünnhäutig reagiert.

http://www.ra-hartmann.de/nicht-erke...n-partner.html

Biege ich aus einer Strasse ein und gibt es kein Wiederholungszeichen ist das Verkehrszeichen nicht erkennbar und damit rechtlich nicht mehr relevant.
Jede Kreuzung beendet de fakto somit die rechtliche Wirkung einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Dies gilt nicht für Auf- und Abfahrten, da dort die Geschwindigkeitsbegrenzung für den Auffahrenden gesondert gekennzeichnet werden kann.

Es kommt hier ganz genau darauf an, wie Strecke definiert werden kann, damit eine rechtlich einwandfreie Beschilderung möglich ist.

Den letzten Widerspruch habe ich erst genau wegen dieser "rechtlichen Relevanz" vor ein paar Wochen gewonnen. Da ging es um die vorgeschriebene Fahrtrichtung, die rechtlich nicht einwandfrei ausgeschildert war. Das Schild stand auf dem Parkplatz - Privatgelände und zusätzlich nur auf der linken Ausfahrtseite ... wollte der Herr Polizist auch nicht glauben ...

Wie gesagt, der Herr Stammtischparolenuntersteller kann gerne mal zu meinem praktischem Beispiel mit der Autobahnausfahrt, die in eine Strasse mündet, auf der 5 km vorher mal eine 30 km/h Begrenzung ausgeschildert war, Stellung nehmen ...


Neben der STVO gibt es auch noch ein paar zugehörige Verwaltungsvorschriften ....
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  #9  
Alt 19.01.2014, 20:23
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Zitat:
Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Das ist mal wieder der Brüller


Für den Einen gilt das Verbot bestimmt und für den Anderen vielleicht - eine eindeutig klare Regelung Nichts muss, Alles kann

Guten Abend Helmut,

das ist es. Wollte nur mal feststellen, wer über diesen Artikel stolpert.
Bin beim lesen auch darüber gestolpert. Denke mal da lag ich richtig.
Es gibt halt im Netz sehr kuriose Aufzeichnungen.
__________________
Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.

Großes fängt im kleinen an.

Peter
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