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#2
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Unverschuldeter Autounfall - Ihre Rechte
Wenn sie unverschuldet mit Ihrem KFZ in einen Verkehrsunfall geraten, haben Sie als Unfallgeschädigter folgende Rechte:
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#3
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Das Beste ist immernoch keinen Unfall zu haben!
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#4
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Bei Verzicht auf den zustehenden Leihwagen, habe ich mir schon zwei mal einen Teil der Kosten auszahlen lassen. Muss man mit der Versicherung aushandeln.
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#5
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Dafür gibt es wohl keine Rechtspflicht, aber ein motivierter Anwalt versucht auch solche Kosten geltend zu machen und manchmal klappt es. Trotzdem, auch ich fahr am liebsten unfallfrei! |
#6
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Achtung zu Aussage bei Regel 9:
Bevor ich mir einen Anwalt nehme, muß ich zuerst mit meiner Rechtschutzversicherung sprechen, ob meine Klage Aussicht auf Erfolg hat ! Sonst zahle ich trotzdem selbst ! Gruss Uli |
#7
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MFG |
#8
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Meist genügt ja die einfache Abwicklung bzw die Vertretung der eigenen Interessen und Ansprüche durch einen Anwalt. Sprich, wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, dem muss die gegnerische Versicherung immer die anwaltliche Vetretung bezahlen. Im Falle einer Teilschuld trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten entsprechend. (deutsches Recht, im Ausland evtl anders ...) Tipp für häufig ins Ausland reisende: zusätzlichen Auslandsschadenschutz! http://www.aspect-online.de/lexikon/...schadenschutz/ http://www.kfz-versicherungen.net/ra...denschutz.html |
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