Zitat:
Zitat von princeton1
Aber was macht denn dann der MB-Vertragspartner, bzw. die MB-Niederlassung mit dem neuen "Gebrauchtteil"...?!?
Das schickt doch niemand wieder zurück...?!?
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Sich an die Backe binden

- Versicherungsschaden.
Vielleicht noch als gebraucht verkaufen?
So weit dürfte es aber, im Normalfall, überhaupt nicht kommen denn das Prüfen des unteren Gelenkes ist in diesem Zusammenhang Pflicht und das erfolgt lange bevor das Lenkgetriebe ausgebaut/ getauscht ist.
Ein halbwegs versierter Mechaniker müssten bei Einfahren in die Werkstatt den Braten riechen denn Schwergängigkeit oder Knacken alle 180° Lenkraddrehung ist ein deutlicher Hinweis.
Daimler schreibt, eigentlich, sogar eine Aktivannahme vor und dazu gehört eine kurze Probefahrt seitens des KD-Beraters.