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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#2
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![]() Nö, Betrug wäre ja Vorsatz...! Möchte nicht wissen, wieviele Luftmengenmesser z.B ausgetauscht wurden, nur weil die Stardiagnose dort den Fehler anzeigte. Vor einigen Monaten hatte ein 447er Eigner wegen einer defekten Klimaanlage einen Kostenvoranschlag in Höhe von €9.200,- von Mercedes Benz erhalten Die wollten halt ALLES erneuern...! Das wäre aus meiner Sicht auch kein Betrug, sondern eher ausgeprägte Ahnungslosigkeit...! - ![]() |
#3
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Aus diesem Grund haben uns unsere Kunden vetraut und uns sehr oft eine sofortige Reparaturfreigabe erteilt. Für Erweiterungen während der Wartung haben wir bei den meisten Stammkunden einen finanziellen Rahmen eingeräumt bekommen um nicht wegen jeder kleinen Erweiterung anzurufen.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#4
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Wenn mir meine MB-Niederlassung sagt, dass das Lenkgetriebe ausgetauscht werden muss, würde ich die Aussage grundsätzlich nicht in Frage stellen.
Es ist dann allerdings die Frage, wie meine, bzw. eine andere Werkstatt vom weiteren Workflow verfahren würde. Der klar definierte Auftrag lautet: "Austausch des Lenkgetriebes" Somit dürfte dieser Arbeitsschritt durch gehorsame Nachwuchskräfte abgewickelt werden. Nachdem dann das neue Lenkgetriebe ordnungsgemäß montiert wurde, kommt der Altgeselle oder Meister und prüft das Ergebnis. Dann wird festgestellt, dass es immer noch schwer geht und man lokalisiert im Anschluß ein festgekammeltes Gelenk an der Lenkstange. Die wird dann auch noch erneuert. Und jetzt wäre die Frage, ob es dann eine Rückrüstung des gerade erneuerten Lenkgetriebe geben würde...?!? Ich vermute eher nicht...! (Auch nicht bei meiner MB-Niederlassung) - ![]() |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#6
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Aber was macht denn dann der MB-Vertragspartner, bzw. die MB-Niederlassung mit dem neuen "Gebrauchtteil"...?!?
Das schickt doch niemand wieder zurück...?!? - ![]() |
#7
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![]() Vielleicht noch als gebraucht verkaufen? So weit dürfte es aber, im Normalfall, überhaupt nicht kommen denn das Prüfen des unteren Gelenkes ist in diesem Zusammenhang Pflicht und das erfolgt lange bevor das Lenkgetriebe ausgebaut/ getauscht ist. Ein halbwegs versierter Mechaniker müssten bei Einfahren in die Werkstatt den Braten riechen denn Schwergängigkeit oder Knacken alle 180° Lenkraddrehung ist ein deutlicher Hinweis. Daimler schreibt, eigentlich, sogar eine Aktivannahme vor und dazu gehört eine kurze Probefahrt seitens des KD-Beraters.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
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