Fahrzeuge werden nicht nach Zeit abgeschrieben sonder nach Abnutzung (AfA)
Ein Fahrzeug ist regelmäßig nach 6 Jahren abgenutzt (fiskal)
Bei Jahresfahrleistungen von 40.000 km und mehr liegt eine erhöhte Abnutzung vor,, die bei der Afa enstprechend berücksiochtigt wird.
Bei 60.000 km im Jahr ist das Fahrzeug bereits nach 4 Jahren voll abgenutzt (und abgschrieben)
Zitat:
So ist es durchaus vorstellbar, dass ein Handelsvertreter, der weit über 100.000 km im Jahr geschäftlich mit einem Pkw unterwegs ist, diesen Pkw nicht über die in der AfA-Tabelle vorgegebenen 6 Jahre, sondern eventuell in der Hälfte der Zeit abschreibt. Für einen Pkw gelten z.B. 120.000 km als 100% „Lebensleistung“, für Kleintransporter sind das 220.000 km.
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