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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Jaaaa, heute ist meiner Tochter an einer Ampel jemand hinten auf den Vau gefahren ... etwas oberhalb des Stossfängers, recht gerade genau auf die Klappe (Gegner war ein Ford KA -> so ein Weichei, vorne völlig kaput).
Die Klappe geht auch zur Zeit nicht auf (wollte am WE auch nicht unbedingt die Klappe auf und nicht wieder zu bekommen), was alles kaput ist kann ich nicht sehen ... Die Klappe ist etwa 8-10 cm auf einer Breite von 1m nach innen eingedrückt, der Vau fährt aber noch und es Regnet auch nicht hinein. Ich vermute mal, die müssen die ganze Klappe ersetzen ... Meine Fragen wären: Was kostet so eine Klappe (W638) in etwa ? Mein Vau ist ja schon etwas Älter, kann die Versicherung sich weigern den Schaden zu ersetzen (Stichwort: Reparatur wäre höher als Restwert) Bekomme ich einen kostenlosen Leihwagen und wie lange ? -> also sobald ich den Vau in die Werkstatt bringe oder muss ich bis der Freundliche die Teile hat damit noch herum fahren ? Gruss Jürgen PS: Gut das meine Tochter mit dem "dicken" unterwegs war, nix passiert |
#2
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Das Ganze einem Gutachter vorführen und Dich von diesem beraten lassen.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
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#3
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wgen Leihwagen kommt immer auf die Versicherung an.
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#4
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Das ist nicht ganz richtig. Als Geschädigter steht Dir für die Reparaturzeit entweder ein entsprechender Leihwagen oder Taxikosten oder ...... abhängig von verschiedenen Faktoren.
Der Gutachter kennt sich aber auch damit aus.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
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#5
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.. nur im Kasko-Schadensfall ist das eine Option.
Haftpflicht ist immer mit einem Anspruch auf Leihwagen bzw. Nutzungsausfall verbunden.
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Gruß Reinhard |
#6
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![]() Zitat:
Guten Abend, das ist schon so eine Sache. Ärgerlich wenn so was passiert. Würde auf jeden Fall einen Gutachter deines Vertrauen zu Rate ziehen. Wie Helmut schon gesagt hatte. Sollte die Reparatur den Zeitwert des Fahrzeuges übersteigen, bekommst Du evtl. den Zeitwert von der gegnerischen Versicherung ersetzt. Mehr nicht. In dem Fall hättest Du auch keinen Anspruch auf einen Leihwagen. Daher würde ich auf jeden Fall einen Guachter zu rate ziehen. Allein schon wegen dem Zeitwert. Da versucht die gegnerische Versicherung den Zeitwert zu drücken. Könnte ich mir denken.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
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#7
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Die Wiederherstellungskosten dürfen den Zeitwert übersteigen, im Einzelfall durchaus bis zu 30%.
Auch bei Totalschaden besteht ein Anspruch auf Entschädigung des Nutzungsausfalls. Eine gute Zusammenfassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu: http://www.autorechtaktuell.de/news/...ug-beschaffung
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Gruß Reinhard |
#8
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![]() Zitat:
Guten Abend Reinhard. das ist wohl richtig. Aber hier in dem Fall ist das Fahrzeug noch Fahrtauglich. Also kein Totalschaden.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#9
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![]() Zitat:
Wie Reinhard aber schon geschrieben hat können die Kosten bis zu 30% über dem Zeitwert liegen.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#10
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Hat die Polizei den Unfall aufgenommen ?
Gibt es Zeugen ? Je nach Zustand des Fahrzeuges wirst Du wohl 2000 - 3000 Euro bekommen. Geh erstmal davon aus, daß die Versicherung zahlt. Mit welchem Grund sollten die die Zahlung verweigern. Hast Glück, daß Deiner Tochter nichts passiert ist und der Vau noch fährt. Fahr den Vau weiter und schau parallel in aller Ruhe nach einem Ersatz; und wenn es passt, holst Du Dir einen CDI Baujahr 2003 für unter 6000 Euro. Hast dann selbst nur 3000 investiert und bekommst dafür ein fünf Jahre jüngeres und erheblich besseres Auto. In meinen Augen kein schlechter Deal. Gruß Uli |
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