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Unfall
Jaaaa, heute ist meiner Tochter an einer Ampel jemand hinten auf den Vau gefahren ... etwas oberhalb des Stossfängers, recht gerade genau auf die Klappe (Gegner war ein Ford KA -> so ein Weichei, vorne völlig kaput).
Die Klappe geht auch zur Zeit nicht auf (wollte am WE auch nicht unbedingt die Klappe auf und nicht wieder zu bekommen), was alles kaput ist kann ich nicht sehen ... Die Klappe ist etwa 8-10 cm auf einer Breite von 1m nach innen eingedrückt, der Vau fährt aber noch und es Regnet auch nicht hinein. Ich vermute mal, die müssen die ganze Klappe ersetzen ... Meine Fragen wären: Was kostet so eine Klappe (W638) in etwa ? Mein Vau ist ja schon etwas Älter, kann die Versicherung sich weigern den Schaden zu ersetzen (Stichwort: Reparatur wäre höher als Restwert) Bekomme ich einen kostenlosen Leihwagen und wie lange ? -> also sobald ich den Vau in die Werkstatt bringe oder muss ich bis der Freundliche die Teile hat damit noch herum fahren ? Gruss Jürgen PS: Gut das meine Tochter mit dem "dicken" unterwegs war, nix passiert |
Das Ganze einem Gutachter vorführen und Dich von diesem beraten lassen.
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wgen Leihwagen kommt immer auf die Versicherung an.
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Zitat:
Der Gutachter kennt sich aber auch damit aus. |
.. nur im Kasko-Schadensfall ist das eine Option.
Haftpflicht ist immer mit einem Anspruch auf Leihwagen bzw. Nutzungsausfall verbunden. |
Zitat:
Guten Abend, das ist schon so eine Sache. Ärgerlich wenn so was passiert. Würde auf jeden Fall einen Gutachter deines Vertrauen zu Rate ziehen. Wie Helmut schon gesagt hatte. Sollte die Reparatur den Zeitwert des Fahrzeuges übersteigen, bekommst Du evtl. den Zeitwert von der gegnerischen Versicherung ersetzt. Mehr nicht. In dem Fall hättest Du auch keinen Anspruch auf einen Leihwagen. Daher würde ich auf jeden Fall einen Guachter zu rate ziehen. Allein schon wegen dem Zeitwert. Da versucht die gegnerische Versicherung den Zeitwert zu drücken. Könnte ich mir denken. |
Die Wiederherstellungskosten dürfen den Zeitwert übersteigen, im Einzelfall durchaus bis zu 30%.
Auch bei Totalschaden besteht ein Anspruch auf Entschädigung des Nutzungsausfalls. Eine gute Zusammenfassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu: http://www.autorechtaktuell.de/news/...ug-beschaffung |
Zitat:
Guten Abend Reinhard. das ist wohl richtig. Aber hier in dem Fall ist das Fahrzeug noch Fahrtauglich. Also kein Totalschaden. |
Und was mein Gutachter mir damals geraten hat. Wenn der Unfallgegner bei der Allianz versichert ist, die Sache einem Anwalt übergeben. Die wollen nie zahlen. Wie weit diese Masche schon zu anderen Versicherern vorgedrungen ist wage ich nicht zu beurteilen. Aber immer gut wenn man Rechtschutzversichert ist.
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Zitat:
Guten Abend, das kann ich mir auch denken. wenn die Versicherung zahlen muss oder müsste! Die versuchen alles mögliche um nicht zu zahlen zu müssen oder auch weniger. Deswegen wäre es schon ratsam einen Gutachter des Vertauen zu rate zu ziehen. Wenn das alles nicht Fruchtet, dann einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Da sind die Versicherungen alle gleich. Den Fall hatten wir auch schon. Zum Glück hatte ich einen guten Gutachter. Der hatte der Versicherung schon gesagt wo es lang geht. Wurde dann auch, denke ich, Zähneknirschend bezahlt. |
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