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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Da der Marco Polo im Anhängerbetrieb dem sogenannten LKW-Überholverbot (Schild 277) unterliegt, überlege ich noch, ob ich den neuen Reise-Express nicht als PKW (geht inzwischen wieder!) ordern sollte...?!
Wie ist denn die steuerliche Situation? Was zahlt man für einen aktuellen 250er mit Euro 6 (PKW) versus einem aktuellen Marco Polo mit 3100kg Gesamtgewicht und Euro 6...? - ![]() Grüssle Nico |
#2
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![]() Zitat:
Aber wie oft hast du denn das Schild 277 schon gesehen? Geändert von FXP (04.08.2017 um 07:18 Uhr) |
#3
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HSN/TSN 1313/EDR
Modellreihe V-Klasse Kraftstoffart Diesel Fahrzeugkategorie Van/Bus Leistung 140 kW Zul. Gesamtmasse 3050 kg Hubraum 2143 ccm Schadstoffklasse Euro 6 Jährliche KFZ-Steuer: 347 € VS. 220€ als Wohnmobil und ein reduzierter Betrag in der Versicherung (gefühlter Wert) Die Regelung mit dem Anhänger am Sonntag bezieht sich meines Wissens nach ausschließlich auf eine gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs und des Hängers. Es wird dich keiner anhalten wenn du deine Surfbretter auf dem Hänger liegen hast! Eventuell kannst es tarnen ;-) Siehe Bild... IMG_5326 (1).jpg Geändert von ChristophS (04.08.2017 um 07:25 Uhr) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu ChristophS für den nützlichen Beitrag: | ||
#4
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Nein, die Regelung mit dem Anhänger bezieht sich ganz klar auf alle Fahrzeuge "ausgenommen PKW".
Und Sonder-KFZ != PKW. |
#5
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![]() Zitat:
![]() Auf der deutschen Autobahnen ist der Geltungsbereich dieses Schildes, oft in Verbindung mit zeitlicher Einschränkungen, sehr häufig vorhanden...! Hatte deswegen auch mal eine zähe Gerichtsverhandlung...! - ![]() Geändert von princeton1 (04.08.2017 um 09:32 Uhr) |
#6
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Ne, mit einem klassischen LKW-Anhänger-Sonntagsverbot hat das nix zu tun.
Ein jeder Marco Polo, der als Wohnmobil/Sonder-KFZ zugelassen ist, darf bei dem Schild 277 (Roter LKW neben schwarzen PKW) nicht überholen! Und auf langen Strecken nervt das schon. Erst hängt man ewig hinter dem gleichen schleichenden LKW wegen Gespann-Überholverbot, und wenn dann endlich die Auflösung kommt, folgt für weitere zig Kilometer ein "LKW-Überholverbot"...! - ![]() |
#7
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Ne, ne, ne!
NUR wenn der MP mit WoMo-Zulassung und Anhänger auf >3,5t Zuggesamtgewicht kommt. Solo wäre der MP dann um 400 bis 450kg überladen (und würde sofort stillgelegt). |
#8
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![]() Zitat:
![]() Ja, ich rede hier natürlich immer von MP + Anhänger...! Wobei dann für die Behördenvertreter das tatsächliche Gewicht des Gespanns eine untergeordnete Rolle spielt...! Die eingetragenen zulässigen Gesamtmassen sind ausschlaggebend. Also, egal ob der Anhänger beladen ist, oder nicht...! - ![]() |
#9
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Nico, bevor Du die PkW Variante wählst unbedingt einige Versicherungen befragen! Ich wollte ob der massiv nachteiligen Rückstufung bei der WoMO Versicherung im Unfallevent eigentlich auch als Pkw zulassen......das waren dann aber mal satte 300-400EUR mehr Versicherung pro Jahr! Dazu addiert sich dann noch der Steuernachteil......
Somit läuft er jetzt wieder als WoMo 😎
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Krümelmonster - dessen V so heißt weil es ein Monster Auto ist und unsere beiden Krümel (jetzt schon 9 und 11 Jahre) transportiert ![]() |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Krümelmonster für den nützlichen Beitrag: | ||
#10
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![]() Zitat:
![]() Ja, aber 8x mit MP + Anhänger unpässlich beim Schild 277 überholt, ist der Fläppen weg...! - ![]() |
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