Hallo,
nachdem ich hier im Vorum schon unterschiedliche Aussagen zum Thema Unfall, Gutachter, Anwalt usw gelesen habe ... will ich hier eine Sammlung von Tipps bzw Links zum Thema anregen.
"Ist man selber Opfer eines Verkehrsunfalls geworden, so hat man gewisse Rechte und Pflichten bei der Schadensabwicklung (vorausgesetzt, man ist nicht selber der Unfallverursacher).
Folgende Rechte stehen einem zu:
die gegnerische Haftpflichtversicherung muss einem
alle durch den Unfall entstandenen Kosten ersetzen (für Reparatur, Leihwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung usw.)
- §249 Abs. 2 S.1 BGB: "Dem Geschädigten steht bei voller Haftung ein möglichst vollständiger Ausgleich des Schadens zu."
- man hat ein Recht auf einen Anwalt, dem sogar die gesamte Schadebsabwicklung übertragen werden kann. ..."
Quelle:
http://www.werkstattcheck.de/rechte_pkw_unfall.html