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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Hallo bin neu hier und weis nicht wo ich sonnst fragen sollte, habe einen Vito Mixto Kompakt mit einer Lkw Zulassung vom Hersteller.
Jetzt musste ich mein Auto beim Fa.amt vorführen und nun ist es kein LKW mehr . Habe mir aber extra wegen dieser Zulassung und steuern und der zweiten Sitz reihe dieses Fahrzeug zugelegt ,was kann ich mache und warm verkauft MB diese als LKW. Danke und Grüße Jentscher |
#2
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Wie / womit begründet das Finanzamt seine Entscheidung?
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Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#3
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Da in diesem Forum ja gerne auf die Bild als Infoportal zurückgegriffen wird ...
http://www.autobild.de/artikel/zulas...w-2791322.html So dürfte bei dir ein Missverhältniss zwischen Laderaum und Passagierraum bestehen, der einer LKW - Bewertung entgegen steht. Ich würde eine PKW - Zulassung anstreben. Meist wird der Steuervorteil eh durch die Versicherung wieder minimiert. Mit PKW - Zulassung unterliegt man auch nicht mehr diversen Beschränkungen (Sonntagsfahrverbot mit Hänger z.B.) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#4
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Das Finanzamt ist an die technische Einstufung vom KBA GEBUNDEN. Die Willkür-Zeiten sind vorbei (auch beim Wohnmobil etc.).
Den Artikel hier hatten wir vor geraumer Zeit, ich suche mal.
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Gruß Reinhard |
#5
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Meinst Du diesen Thread hier:
http://www.vclub-forum.de/Forum/show...t=46295&page=7 Der verlinkt aber auf denselben Artikel der Auto-BL*D! Gruß Peter |
#6
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Einstieg in die Thematik:
http://www.buzer.de/gesetz/315/al35733-0.htm Vielleicht hat der FA-Mensch ja Altpapier als Entscheidungsgrundlage auf dem Schreibtisch.
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Gruß Reinhard |
#7
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Weil die Personenbeförderung in vordergrund stände , und Fahrgastraum größer als Ladeflache.
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#8
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Sieh mal einer an, hochinteressant! Da hat man ja ein bürokratisches Monster regelrecht erlegt
![]() Gruß Peter |
#9
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Da steht nur "Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.."
Ich bin gerade zu faul das gesamte Gesetz einschl. der entsprechenden Rechtsverordnungen und Durchführungsanweisungen durchzuackern ... Das Finanzamt ist aber verpflichtet die entsprechenden Passagen zu benennen. Also einfach nachfragen ... freundlich ... Hier die Erläuterung der hessischen Finanzbehörde ... Danach gehört PKW oder LKW nicht zu der Regelung von Paragraph 2 http://www.hmdf.hessen.de/irj/HMdF_I...7ccf4e69f2#tz3 Geändert von VITO-Power (05.03.2013 um 15:48 Uhr) |
#10
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So liebe Leute ist das nun ein LKW oder PKW?
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Stichworte |
lkw zulassung |
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