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Jentscher 05.03.2013 12:15

Lkw Zulassung
 
Hallo bin neu hier und weis nicht wo ich sonnst fragen sollte, habe einen Vito Mixto Kompakt mit einer Lkw Zulassung vom Hersteller.
Jetzt musste ich mein Auto beim Fa.amt vorführen und nun ist es kein LKW mehr .
Habe mir aber extra wegen dieser Zulassung und steuern und der zweiten Sitz reihe dieses Fahrzeug zugelegt ,was kann ich mache und warm verkauft MB diese als LKW.

Danke und Grüße
Jentscher

vianonuevo 05.03.2013 12:38

Zitat:

Zitat von Jentscher (Beitrag 272469)
... Jetzt musste ich mein Auto beim Fa.amt vorführen und nun ist es kein LKW mehr.

Wie / womit begründet das Finanzamt seine Entscheidung?

VITO-Power 05.03.2013 12:42

Da in diesem Forum ja gerne auf die Bild als Infoportal zurückgegriffen wird ...

http://www.autobild.de/artikel/zulas...w-2791322.html

So dürfte bei dir ein Missverhältniss zwischen Laderaum und Passagierraum bestehen, der einer LKW - Bewertung entgegen steht.

Ich würde eine PKW - Zulassung anstreben. Meist wird der Steuervorteil eh durch die Versicherung wieder minimiert.

Mit PKW - Zulassung unterliegt man auch nicht mehr diversen Beschränkungen (Sonntagsfahrverbot mit Hänger z.B.)

drdisketti 05.03.2013 13:47

Das Finanzamt ist an die technische Einstufung vom KBA GEBUNDEN. Die Willkür-Zeiten sind vorbei (auch beim Wohnmobil etc.).

Den Artikel hier hatten wir vor geraumer Zeit, ich suche mal.

Fluffymobil 05.03.2013 13:57

Zitat:

Zitat von drdisketti (Beitrag 272491)

Den Artikel hier hatten wir vor geraumer Zeit, ich suche mal.

Meinst Du diesen Thread hier:

http://www.vclub-forum.de/Forum/show...t=46295&page=7

Der verlinkt aber auf denselben Artikel der Auto-BL*D!


Gruß

Peter

drdisketti 05.03.2013 14:02

Einstieg in die Thematik:

http://www.buzer.de/gesetz/315/al35733-0.htm

Vielleicht hat der FA-Mensch ja Altpapier als Entscheidungsgrundlage auf dem Schreibtisch.

Jentscher 05.03.2013 14:14

Weil die Personenbeförderung in vordergrund stände , und Fahrgastraum größer als Ladeflache.

Fluffymobil 05.03.2013 14:15

Sieh mal einer an, hochinteressant! Da hat man ja ein bürokratisches Monster regelrecht erlegt :tw:


Gruß

Peter

VITO-Power 05.03.2013 15:32

Da steht nur "Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.."
Ich bin gerade zu faul das gesamte Gesetz einschl. der entsprechenden Rechtsverordnungen und Durchführungsanweisungen durchzuackern ...
Das Finanzamt ist aber verpflichtet die entsprechenden Passagen zu benennen. Also einfach nachfragen ... freundlich ...

Hier die Erläuterung der hessischen Finanzbehörde ...

Danach gehört PKW oder LKW nicht zu der Regelung von Paragraph 2
http://www.hmdf.hessen.de/irj/HMdF_I...7ccf4e69f2#tz3

Jentscher 10.03.2013 19:08

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 2)
So liebe Leute ist das nun ein LKW oder PKW?


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