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Im Zuge der Organisation einer pässlichen Mobilitätslösung zum Transport der MP-Innenausstattung zum Leder-Sattler nach Stuttgart hatte ich das defekte COMAND zum Anlass für einen regulären Werkstatt-Termin genutzt.
In diesem Fall bin ich nicht zur MB-Niederlassung gefahren, sondern mit einem "Notsitz" zu einer sehr großen MB-Vertragswerkstatt (gehören sechs Werkstätten) in der Nähe. Die dortigen Ansprechpartner/Kundendienstmeister kenne ich seit 15-20 Jahren sehr gut. Einer dieser langjährigen Annahmemeister (stellvertretender Werkstattleiter) erwiderte auf meine offene Darstellung, dass ich für die anstehende weite Strecke diesen Termin, bzw. den Anspruch auf eine Ersatzmobilität sehr bewusst gewählt hätte, dass er das lieber gar nicht wissen möchte, da mir eigentlich aus seiner Sicht gar kein Ersatzfahrzeug zustehen würde. Aus Gründen der Kulanz + langen Kundenbindung würde ich ein Ersatzfahrzeug erhalten...?!? Er vertrat die feste Meinung, dass ich nur im Pannenfall auf Basis der Mobilitätsgarantie ein Fahrzeug bekommen würde. Und ein defektes COMAND wäre keine richtige Panne, da ich ja noch fahren könnte...! Eine defekte Sitzheizung im Sommer würde nach seiner Meinung auch kein reguläres Ersatzfahrzeug begründen...! Als ich ihn dann davon überzeugen wollte, dass er mit dieser Einschätzung absolut daneben liegt, holte er noch einen ebenfalls langjährigen und mir gut bekannten Kundendienstmeister dazu. Der sagte zwar, dass mir für jede Arbeit über 25AW (also nicht nur im Pannenfall!) ein Ersatzwagen zusteht, aber als Kunde müsste ich meine Werkstattbesuche so legen, dass ich nicht gerade eine weite Strecke fahren muss...! Also bevorzugt auf meine Freizeit...!?! Denn die Werksatt würde ja nur max. €75,00 von der Daimler AG zurückbekommen...! Da musste ich erst einmal kräftig lachen...- ![]() Und dann erzählte ich den beiden, dass ich bisher meine Werkstattbesuche, egal ob in der Niederlassung oder beim Vertragspartner, immer so gelegt habe, dass ich stets maximale Km auf den Tacho der Ersatzfahrzeuge legen konnte...! In den letzten Jahren hatte ich die sogar präzise erfasst. Durch clevere Terminabsprache und dann erfolgten deutschlandweiten Fahrten kam ich im Jahr auf +- 12.000/14.000Km... Ich hatte zum Abschluss dann noch einmal meine feste Überzeugung dargestellt, dass JEDER Schaden, egal ob defekter Schminkspiegel, Sitzheizung, Comand, e.c.t innerhalb der Garantie einen klaren Anspruch auf eine km-unlimitierte Ersatzmobilität ableitet. Gestern rief er mich deswegen noch einmal an, und teilte mich mit, dass er sich in Berlin noch einmal sachkundig gemacht hätte, und er nun eingestehen muss, dass ich völlig Recht hatte. Ich kann soviel fahren wie ich möchte + selbstverständlich kann ich die Termine so legen wie sie mir passen...! Würde er nun übrigens genauso machen...! Er teilte mir sogar noch mit, dass auch beim 639er/447er der Anspruch auf diese uneingeschränkte Mobilitätsgarantie im 3.+ 4. Jahr gilt, wenn man die Serviceintervalle bei MB einhält...! (Also, auch ohne Anschlussgarantie!) Das war mir neu! Also, passt schön auf, dass man Euch keine angedachten Leistungen vorenthält! - ![]() Grüssle Nico Geändert von princeton1 (04.02.2016 um 10:18 Uhr) |
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