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#1
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https://www.motor-talk.de/forum/vian...-t3901019.html
Macht das Sinn, oder ist das eine Milchmädchen Rechnung. Immer wieder ein Thema. LKW Zulassung beim Vito. Link ist scho etwas Älter. Auch Antworten von unser dr. disketti. Wo er ist weis man nicht. Schade.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#2
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Hallo Peter
Ich weiss wann es für mich Sinn macht. Da es ein Komplexes Thema ist, geht das nicht pauschal. Mal davon abgesehen das nicht jedes Land einen verbrieften LKW als solches auch Steuerlich anerkennt. (Die Rennleitung weiss auch oft nicht bescheid und die Jungs von der BAG tun gern so als wüssten sie alles!) Da, für seine Belange ein wenig die Gesetze zu kennen und sich nicht so schnell ins Boxhorn jagen zu lassen, ist oft hilfreich. Ich hatte vor ein paar Wochen mit meinen B das Thema, wo ein Sheriff meinte, „Ach, dass ist ja ein LKW!“ Meine Frage darauf, „auf was wollen wir die Sache angehen, auf DIN 70010 oder nach dem Kraftfahrtsteuergesetz!“ Es wurde dann nur eine normale Verkehrskontrolle. Ein Vorteil bei so was, wenn keine Werbung und oder Fa-Kennung drauf ist. Und dann kann ich bei solchen Anlässen ganz lo-gg-er bleiben und überzeugend dummes Zeug von mir geben. Genauso wie ich, wenn die andere Seite das macht, dumm Gegenfragen mit einen Hauch Suggestion. So wie die das eigentlich gern machen um einen Fuß in eine Tür stellen zu können wo sie keinen „Auftrag“, geschweige „Befugniss“ für haben. (Nach dem Motto: „Der Patient hat es doch zugelassen!“) Nur wenn man was falsch macht und kommt an den richtigen, ist Geld meist die kleinere Sorge. Punkte sind auch nicht ohne nach dem „neueren“ Protokoll. Wer meint die Fünf Module wären für den „Kraftfahrer“, der irre sich gewaltig. Das ist ein Werkzeug für die Rennleitung um einen „Tatbestand“ in Zahlen legen zu können, wo der Fahrer nicht mehr raus kommt! Die Gerichte haben seit dem auch weniger damit zu tun einen Sachverhalt bewiesen zu bekommen, sondern die Strafen dafür in einem Katalog zu finden. Warum Schweife ich, weil ab LKW-Zulassung und mehr als 3,5to Gesamtgewicht die Welt nicht mehr so schön ist! Privat aussehendes, ist da auch einfacher. Nur darf es dann nicht zu viel Gewerblich genutzt werden! Bei jungen Fahrzeugen mit guter Effizienzklasse, schnell ein größeres Minus als LKW. Sobald eine Hütte in die Jahre kommt, ist schon was einzusparen. Da in der Regel immer die Steuer pro Nutztonne gleich “preiswert“ ist, aber die Versicherung gern einen Schluck mehr wünscht. Da auch die Einstufungen bescheidener sind mit dem Argument das sie ein größeres Risiko tragen! Somit ein Fahrzeug erst später als LKW umtragen zu lassen, haben sich die Kommunen schon ungern gefallen lassen. Wie das jetzt mit dem zentralisiertem Steuerkrams beim Zoll ist! Ich denke jetzt Einheitlich schwierig, bei den Leichtgewichten! Bei der 1% Regelung kann es auch was bewirken. (Die ich nicht in Anspruch nehme, auch nicht würde wegen genug Privatfahrzeuge.) Da sieht eine LKW-Zulassung nicht nur glaubwürdiger aus, man unterstellt auch das man mit so was nicht vor die Oper fährt! Nur ein Fahrzeug ist dann auch unglaubwürdig! Also, du siehst, um an ein Geld anderer zu gelangen, muss man sich schon strecken. Und abgerechnet wird immer am Schluss. Bei einem Steuerberater den richtigen Rat für seinen Krams zu finden, ohne Eigenwissen auch schnell eine Minusrunde, da die mit den Quartalsneuerungen (auch Monatsweise!) schon meist überfordert sind! Ich hoffe nun für genug Verwirrung gesorgt zu haben. MfG, Klaus |
#3
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Bußgelder sind beim LKW auch höher!!!
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#4
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Tappen viele Handwerker auch in die "Falle" Sonntags mit Transporter und Klaufix mal eben Sofa zur Oma bringen, oder doch noch schnell beim Kunde vorbeischauen. (Stichwort Sonntagfahrverbot)
Wobei es da ja auch bestimmt wieder Ausnahmen gibt? |
#5
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![]() Zitat:
LKW Versicherungen sind auch ein Stück teurer und glaube mit den Schadenklassen ist es auch etwas anders, als beim PKW. Hatte meinen VW T3 Syncro mal als LKW laufen. Je nach Abnahmeinstitut und deinen sinnvollen Argumentationsketten, werden weitreichende Maßnahmen notwendig. Man liest ja gar von Fenstern und Gurtaufnahmen zuschweißen... ![]() Also, unmöglich ist es keineswegs, aber sinnvoll auch nicht wirklich...finde ich. Da spart man sich am Ende nichts wirklich und hat obendrein nen Haufen Rennerei.
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Viele Grüße, Jan MP +3cm, ATW Adapter, 16" Stahlfelgen auf 235/70 R16 Cooper AT, Niveaudämpfer L200 HA + Serie VA mit Verlängerungshülsen, L400 Schnorchel, verlängerte Entlüftungen, UFS Motor/Getriebe/Tank, gedämmt & isoliert, Alusteck Ausbau , 150WP Solar, Android-Ceiver, Calix-Vorwärmer, GSM FB |
#6
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ElTorito:
Tappen viele Handwerker auch in die "Falle" Sonntags mit Transporter und Klaufix mal eben Sofa zur Oma bringen, oder doch noch schnell beim Kunde vorbeischauen. (Stichwort Sonntagfahrverbot) Janr, stimmt leider so nicht. ElTorito hat recht. So ist es besser: LKW und Zugmaschinen mit Anhänger-alle! Ohne Anhänger ab 7,5to
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Matthias Nie wieder schwarzer Kleinwagen- mit dem V wird man nicht einfach mal übersehen... |
#7
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Sonn- und Feiertags...LKWfahrverbot mit Anhänger egal wie schwer der LKW ist!!! bis 7,5t darfste ohne Anhänger fahren mit nicht...
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Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#8
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Peter, ich habe den tread von motor-talk mal quergelesen. Manche Aussagen sind schon überholt. Z.B. die Sache mit dem Fahrtenschreiber wg. Anhängerkupplung. Ist bei Handwerkern oder ähnlichen erst Pflicht bei über
7,5to Zug bzw. mehr als 100km vom Firmensitz ab Stadtgrenze bei über 3,5to. Mein 2017er Dienstsprinter hat 3,5to plus 3,5to Anhängelast ohne EG-Kontrollgerät. Bei zwei weiteren Sprintern haben wir darauf hin auch das EG-Kontrollgerät ausbauen lassen.
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Matthias Nie wieder schwarzer Kleinwagen- mit dem V wird man nicht einfach mal übersehen... |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Matthias S für den nützlichen Beitrag: | ||
#9
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#10
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Ja: Klaufix
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Matthias Nie wieder schwarzer Kleinwagen- mit dem V wird man nicht einfach mal übersehen... |
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