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Alt 07.01.2015, 22:32
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thw thw ist offline
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thw´s Fotoalbum
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Hansestadt Hamburg -[Deutschland]- HH Hansestadt Hamburg -[Deutschland]- C * * 4 2
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Zitat:
Zitat von VITO-Power Beitrag anzeigen
Hat einer der Selbständigen hier im Forum schon mal mit einer grösseren Forderung ein Insolvenzverfahren als Gläubiger mitgemacht? Evtl. mit verlängertem Eigentumsvorbehalt?

Könnte da ein wenig Erfahrungsaustausch gebrauchen ...

Neues Jahr ... neuer Fehlstart ...
Wenn ich das richtig sehe bist du "einer" der Gläubiger in dieser Insolvenz?

Ich sag mal so, sehr schlechte Karten. Erst kommen Gehälter, dann Sozial- und andere Steuer sowie Versicherung, dann die Banken, falls es da ein Kredit gab, dann der Isolvenzverwalter, und dann zum Schluss kommen die Gläubiger, darunter auch meist der Vermieter.

Wenn das insolvente Unternehmen keine Vermögenswerte hat, Grndstück/Haus, Fuhrpark, Rücklagen, Inventar, gilt bei einer GmbH der minimale Einlage, 25.000€, wenn sie denn mal da sind.

Du kannst mit dem Insolventverwalter gerne reden, das werden viele Gläubiger, aber wenn keine Masse da ist, wirst Du die gleiche Antwort erhalten wie jeder andere: Geduld, oder aber, da ist nichts mehr zum den einen oder anderen Auszuzahlen. Wenn man Glück hat, klein bischen.

Was DU machen kannst ist, wenn Beweisbar wäre das der Gf. oder Inhaber schuldhaft gehandelt hat, die Inv. verschleppt hat, sich bereichert hat und das Unternehmen dadurch in die Inv. gegangn ist, kann er persönlich Haftbar gemacht werden, möglicherweise durch Rückzahlung oder Rückgaben (Auto und so). Aber da muß man sich sehr sicher sein das dies zutrifft, sonst kommt der Bumerang zurück-

Wir haben bei uns einige Insolvenzen in den 25 Jahren erlebt, und nur wenige wurden sauber abgewickelt, eine sogar mit vollen Ausgleich aller Forderungen, eine andere mit 0€, das tut dann schon weh.

Ehrlichweise hab ich die besten Geschäfte als KG gemacht...

Aber rede mit dem Verwalter auf alle Fälle um zu lären, wie hoch die Wahrscheinlichkeit da ist, noch was zu bekommen, wieviel und wann.
Dann rechne diese "Einnahme" mit den Steuern die Du dafür zahlen must bzw. die DU als Vorsteuer woanders gegenrechnen kannst.
Ist das Negativ, solltest Du die Forderung ausbuchen und die die Steuer vom Finanzamt zurückholen, hast wenigstens 19% weniger verlusst...

Solltest Du mit einem Steuerberater deines Vertrauen klären, wiewohl auch mit einen Anwalt.
__________________

der thw - - - - - (Bilder vom V-Club und wieso 42?) - - - - - -
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  #2  
Alt 08.01.2015, 06:30
Benutzerbild von stadler
stadler stadler ist offline
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Erfurt -[Deutschland]- EF Erfurt -[Deutschland]- FF 4 4
Standard

da will ich mal meinen Senf dazuschreiben.
ich bin schon mehrfach Gläubiger in Insolvenzverfahren, aber meistens gegen
GmbHs und war auch bei verschiedenen Insolvenzeröffnungen bei Gericht.
Wenn die GmbH gegen die Du klagst, nichts hat, gehst Du als Gläubiger einfach leer aus.
Ich habe etliche vollstreckbare Titel rumliegen, aber Geld habe ich noch nie gesehen !
Da werden zuerst andere bedient wie:
- Insolvenzverwalter
- Krankenkassen
- Finanzamt
Du als Handwerker bist der letzte in der Reihe und da ist bekanntlich das Geld alle.

Geändert von stadler (08.01.2015 um 07:34 Uhr)
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  #3  
Alt 08.01.2015, 07:28
Benutzerbild von blondie
blondie blondie ist offline
Vauminator
 
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Vahrzeug: Vito Mixto 116 Extra Lang
Baujahr: 2014
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blondie´s Fotoalbum
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Zitat:
Zitat von stadler Beitrag anzeigen
Du als Handwerker bist der letzte in der Reihe und da ist bekanntlich das Geld alle.
und das is das schlimmste... darfst ja nicht mehr dein Material was du bei dem schon *umsonst* eingebaut hast wiederholen.... Da zahlste jährlich Unsummen in die Kammern und wo hin noch alles... aber machen tun die NICHTS für einen....
__________________
Ich bin stolz ein Sachse zu sein


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  #4  
Alt 08.01.2015, 07:35
VITO-Power
Gast
 
VITO-Power´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Nun bin ich im Insolvenzrecht ja nicht besonders firm, aber die Bevorzugung von Krankenkasse, Banken oder Finanzamt ist nicht richtig.
Bevorzugt werden nur diejenigen Gläubiger, die entweder Eigentumsvorbehalte vereinbart (wenn noch etwas zum Aussondern da ist) oder Pfandrechte haben, bzw. entspr. Sicherungsvereinbarungen vereinbart haben. Dann werden noch die Verfahrenskosten bevorzugt bedient ...
Der ganze Rest ist als Insolvenzgläubiger quotenmässig gleichberechtigt.
Es ist sogar so, dass mit einer 3 Monatsfrist bezahlte Forderungen (auch von Krankenkasse oder Finanzamt) zurückgefordert werden können, wenn hier Gläubiger vor der Insolvenz ungleich bedient worden sind.
Problem ist natürlich, dass meist zur Liquiditätserhöhung der gesamte Bestand einer solchen Firma belastet wurde. Dann entsteht natürlich schnell der Eindruck, dass Banken bevorzugt werden.
Eben gerade wegen der geringen wahrscheinlichen Verteilungsquote ist die anwaltliche Vertretung eher Kostenfaktor als sinnvolle Investition, fürchte ich.
Für mich ist eigentlich nur Interessant herauszufinden, ob der Kunde meines Kunden schon alle Forderungen aus der Anlagenlieferung bedient hat. Sollten da nämlich noch Forderungen offen sein, würde ich durch meinen verlängerten Eigentumsvorbehalt ein erstrangiger Gläubiger werden. Zurückzuholen ist ja leider nichts, da die Anlage ja schon beim Kunden in Betrieb ist und nicht alle Komponenten von mir stammen ...
Problem ist halt genau das herauszufinden ... ob beim Kunden meines Kunden noch was zu holen ist.

Geändert von VITO-Power (08.01.2015 um 07:37 Uhr)
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  #5  
Alt 08.01.2015, 18:18
Benutzerbild von alexanderpeter
alexanderpeter alexanderpeter ist offline
Vauminator
 
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Zitat:
Zitat von VITO-Power Beitrag anzeigen
Nun bin ich im Insolvenzrecht ja nicht besonders firm, aber die Bevorzugung von Krankenkasse, Banken oder Finanzamt ist nicht richtig.
Bevorzugt werden nur diejenigen Gläubiger, die entweder Eigentumsvorbehalte vereinbart (wenn noch etwas zum Aussondern da ist) oder Pfandrechte haben, bzw. entspr. Sicherungsvereinbarungen vereinbart haben. Dann werden noch die Verfahrenskosten bevorzugt bedient ...
Der ganze Rest ist als Insolvenzgläubiger quotenmässig gleichberechtigt.
Es ist sogar so, dass mit einer 3 Monatsfrist bezahlte Forderungen (auch von Krankenkasse oder Finanzamt) zurückgefordert werden können, wenn hier Gläubiger vor der Insolvenz ungleich bedient worden sind.
Problem ist natürlich, dass meist zur Liquiditätserhöhung der gesamte Bestand einer solchen Firma belastet wurde. Dann entsteht natürlich schnell der Eindruck, dass Banken bevorzugt werden.
Eben gerade wegen der geringen wahrscheinlichen Verteilungsquote ist die anwaltliche Vertretung eher Kostenfaktor als sinnvolle Investition, fürchte ich.
Für mich ist eigentlich nur Interessant herauszufinden, ob der Kunde meines Kunden schon alle Forderungen aus der Anlagenlieferung bedient hat. Sollten da nämlich noch Forderungen offen sein, würde ich durch meinen verlängerten Eigentumsvorbehalt ein erstrangiger Gläubiger werden. Zurückzuholen ist ja leider nichts, da die Anlage ja schon beim Kunden in Betrieb ist und nicht alle Komponenten von mir stammen ...
Problem ist halt genau das herauszufinden ... ob beim Kunden meines Kunden noch was zu holen ist.


Guten Abend Rolf,

nur mal eine Frage, hast Du Deine eigenen AGBs ?
__________________
Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.

Großes fängt im kleinen an.

Peter
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  #6  
Alt 08.01.2015, 18:28
Benutzerbild von stefanmarea
stefanmarea stefanmarea ist offline
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Vahrzeug: Viano Ambiente Edition Lang
Baujahr: 2013
Motor: 3.0 CDI 224PS
stefanmarea´s Fotoalbum
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Berlin -[Deutschland]- B Berlin -[Deutschland]- MS 2 2 3
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Wenn du Gläubiger in einem Insolvenzverfahren bist, dann weise Deine berechtigte Forderung (Rechnung) beim Insolvenzverwalter vor. Alles andere kannst du dann nicht mehr beeinflussen. Wenn Insolvenzmasse vorhanden ist und du in der Reihe weit vorne bist, dann hast du gute Chancen deine Forderung beglichen zu bekommen ... deswegen schnell die Forderungen anmelden und hoffen dass auch Konkursmasse da ist.
__________________
Viele Grüsse, Stefan

MB Viano Ambiente Edition 3.0 165kW

Bus 1 a.D. T5 Cruise 96kW
Bus 2 a.D. T5 United 128kW
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  #7  
Alt 08.01.2015, 18:29
VITO-Power
Gast
 
VITO-Power´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von alexanderpeter Beitrag anzeigen
Guten Abend Rolf,

nur mal eine Frage, hast Du Deine eigenen AGBs ?

Ja, ganz Feine sind meine ...

Ohne gehts in meiner Branche auch nicht.

Die Kunst besteht aber darin sie auch wirksam zu vereinbaren ... ist besonders gefährlich, wenn der Kunde eigene Einkaufsbedingungen zu Grunde legt. Diesen habe ich aber in diesem Fall widersprochen.
Daher habe ich ja verlängerten Eigentumsvorbehalt ...
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  #8  
Alt 08.01.2015, 02:25
Benutzerbild von Cooper40
Cooper40 Cooper40 ist offline
Super V
 
Registriert seit: 21.09.2010
Ort: 34519 Diemelsee
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Baujahr: 2014
Motor: OM 642
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Paderborn -[Deutschland]- PB Paderborn -[Deutschland]- MF 4 0 0
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Hallo
Ich mach mal ein wenig am Rande Themas!
Da ich überwiegend Privatkunden habe und die Rechnungen „überschaubar“ sind, ist es vielleicht etwas anders! Aber mir tut jeder Cent weh der nicht in meiner Kasse landet.

Neunzehn Jahre sind es auch auf eigene Rechnung und ich bin nur fünfmal hinterm Geld her.
Ein Lehrer war dabei wo ich oft mit anderen Dingen zu tun hatte. Dann mehrer Sachen für ihn gemacht und zwei Rechnungen traten immer wieder als „nicht Erledigt“ in der Buchungsecke auf! (Etliche male Telefonisch gesprochen und er hat mich jedes Mal Rhetorisch blank gelabert und es kam nie was.)
Dann eines Morgen wo ich mal wieder nicht pennen konnte, mit Ruhe Büro gemacht und wieder die Rechnungen! Ich hatte meinen V gerade frisch und habe mich 6:45 vor seine Garage gestellt. Buch mit und ich hatte Zeit. Er dann am nörgeln beim Räder raus schieben für seine Kids weil mein Auto da stand. Aber aus der Ferne. Irgendwann ist er dann um meinen V geschlichen. (Stand so das er vom Haus auf Heck schaute.) Wo er dann sah das ich es war, ging die Schreierei los. Ich ganz ruhig geblieben, Fenster oben und nicht reagiert. Er ins Haus und 15 Minuten später kam er an meine Tür!

„Lass uns das doch ordentlich machen.“ Ich Fenster runter: „Was ist denn nicht Ordentlich?“
Er wieder Blaaaaa Blaaa. Sein Wort abgeschnitten und gesagt: „JETZT Rede ich aus, also schön ruhig. Wenn ich erst aussteigen muss, werden deine Probleme nur größer.“

(Sein Ziel war nur das ich meinen V da weg fahre, dann hätte vermutlich seine Frau den Wagen raus gefahren!)
Er sagte ich soll mit ums Eck zur Bank mitkommen, und er würde mir die Auszüge zeigen.
„Kannst du mir Schicken, ist doch eh nur wieder gelogen. (Sollten zwei Tage zuvor überwiesen sein! War aber an dem Morgen noch nicht auf meinem Konto zu sehen.) Ein paar Nachbarn waren auch schon interessiert!


„Sooo, ich habe gleich Termin und fahre jetzt. Wenn das Geld bis Freitagmorgen nicht bei mir Erscheint, machen wir die Nummer noch mal, aber dann bei dir an der Schule und Schüss.“ Drei Stunden später war das Geld auf meinem Konto und es wurde nicht den Tag, geschweige den Sonntag, angewiesen. Also den Morgen.

Mit dem Anwalt wäre die Nummer ins Minus für mich gelaufen, so, im Nachhinein ganz prima.
Mit einer anderen kleinen Rechnung hätte ich mich als Gläubiger mit aufführen lassen, aber ich hatte ein paar größere Dinge mit ihm die immer Betens gelaufen sind, wo ich es gelassen habe.

Mit Anwalt und Gericht war auch mal was Größeres. Aber da habe ich dann mit allem, trotz korrekter Arbeit wie Rechnung, keine 80 % von der Forderung bekommen.

Seit ich also bei „Neukunden“ immer darauf achte das das Material zügig bezahlt wird und die Sachen nicht eher vom Hof gehen wie das Geld da ist, gibt es keine Probleme mehr.

Auch so Aussagen wie: „Ich bringe dir den Rest heute Abend!“ „Ja sicher. Soll ich dich noch wo hin bringen oder lässt du dich Holen?“ Passiert es dann, dass eine andere Person das Geld bringt, anstatt ihn abzuholen!
Was bei so was toll ist: Entweder sehe ich die nie wieder, oder es wird von deren Seite aus peinlichst darauf geachtet, dass Es beglichen ist bei Abholung.

Firmen die so "komisch" drauf sind, sollen ja erst ein paar Dinge zum Anfüttern machen lassen um dann bei einer Dicken, die Segel zu streichen!

Wenn ich da das Gefühl habe, sage ich dann, so große Dinge kann ich in meiner kleinen Butze nicht und höre danach selten noch was!
Schön ist dann wenn die „Komischen“ bei bekannten Firmen auftauchen und der Name kommt, werden meine Erfahrungen geschildert, so das sie wissen damit um zugehen!

Bei Geld hört der Spaß auf.

Also viel Glück für die Forderung. Ich kenne auch Insolvenzen, wo alle ihr Geld bekommen haben, hat aber gedauert.

MfG Klaus
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