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#1
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Ok Danke an alle , nun hab ich es geraft. Somit kann ich mit mehr als Halbwissen glänzen.
Ich werde berichten wie es ausgegangen ist. |
#2
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![]() Zitat:
Hier wird auch diskutiert: http://www.motor-talk.de/forum/tempo...-t3534390.html Zu einem definitivem Ergebnis kommen die nicht. |
#3
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UND kann es insofern nicht sein, sonst wärst Du IMMER ordnungswidrig unterwegs mit Vmax WR < Vmax Auto, wenn Dein Auto keinen einstellbaren Limiter hat
![]() Aber einige Motor-Talk-Diskussionsteilnehmer gehen zuweilen streng in Richtung Auto-Bloed, daher bin ich seit 4 Jahren nicht mehr dabei. "Wird diskutiert" ist lustig, der letzte Beitrag im Thread ist schon einige Jahre zurückliegend.
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Gruß Reinhard |
#4
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Das ist doch Unsinn.. Bedingung ist, daß die Geschwindigkeit nicht überschritten wird.
Das kann auch durch Brain 2.0 und sensible Gasfußkontrolle geschehen. Von daher sehe ich nichts gegen UND.... |
#5
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Vorsicht - es geht bei diesem Gesetz NICHT um die Straßenverkehrsordnung (also alles, was den Fahrer und sein Verhalten bestimmt), sondern um die Straßenverkehrszulassungsordnung - damit ist die Fahrzeugausrüstung geregelt, der Fahrer ist da außen vor.
Das ist ein himmelweiter Unterschied .. ok, schon gut, heute gibt es keine Katzen dünsten im Radio. http://www.stern.de/wissen/schweizer...n-2155472.html
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Gruß Reinhard |
#6
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Hier gibt es angeblich ein Urteil von 2010, daß die Einstellung im KI NICHT reicht:
http://www.mercedes-forum.com/board/...514#post731514 Die Polizei NRW war 2011 auch noch der selben Meinung: http://www.mercedes-forum.com/board/...585#post731585 Also von Rechtssicherheit sind wir hier noch weit entfernt... |
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