![]() |
|
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||||||||||
|
||||||||||||
![]() Zitat:
Darin stehen alle zulässigen Reifengrössen drin. Warum sollte man auf dem 4x4 nur C-Reifen fahren dürfen? Der ist weder schwerer noch schneller noch ...... als ein normaler Vito/ Viano ausser dass er weniger Nutzlast hat.
__________________
Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#2
|
|||||||||||
|
|||||||||||
![]()
Das hatte mich auch gewundert in der Aktion das die 4x4 ausgeschlossen waren..
|
#3
|
|||||||||||
|
|||||||||||
![]() Zitat:
Oder einfach eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei einem Reifenhersteller Deiner Wahl anfordern (Mail, Fax, Anruf) - kostet nichts, ist in 1 Tag da und gilt bei Polizei-TÜV- ... Du gibst denen Deine Fahrzeugdaten (HSN, TSN, Motor, VMax) und Deine Wunsch-Reifen durch.
__________________
Gruß Reinhard Geändert von drdisketti (20.12.2014 um 11:58 Uhr) |
#4
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Die schauen anhand der fin oder in den Papieren nach. Gehirn ist bis auf einige angenehme Ausnahme-Fälle auf Autopilot geschaltet, ernsthafte Beratung Markenübergreifend schwierig. Wann C und wann PKW Reifen? Baustellenfahrzeug das oft überladen mit zu geringem Luftdruck von wechselnden Fahrern rücksichtslos über Bordsteinkanten und Schotterzufahrten gequält wird- unbedingt C Reifen drauf! Sonst PKW Reifen mit 101 oder 102 als LI in der 225er Ausführung. So kompliziert is das doch gar nicht ;-) Gruss Rene |
#5
|
|||||||||||
|
|||||||||||
![]()
Gesetzestext StVZO
"§36 Bereifung und Laufflächen ![]()
Kostenrisiko im Diskussionsfall 5 EUR Verwarnungsgeld.
__________________
Gruß Reinhard |
#6
|
||||||||||||
|
||||||||||||
![]() Zitat:
__________________
Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#7
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Hier wird auch diskutiert: http://www.motor-talk.de/forum/tempo...-t3534390.html Zu einem definitivem Ergebnis kommen die nicht. |
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|