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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Dashcam verboten!
Nach dem heutigen Urteil nach benutzen einer Dashcam (Windschutzscheibenkamera) schreien die Datenschützer wieder laut auf!
Zitat: Autofahrer, die Videos mit Dashcams speziell dafür drehten, sie später im Internet zu veröffentlichen oder der Polizei zur Verfügung zu stellen, verstießen damit gegen das Datenschutzgesetz. Denn die Datenschutzinteressen der heimlich Gefilmten seien höher zu bewerten als das Interesse des Autofahrers an einem Videobeweis für den Fall eines Unfalls. Demnach sind die Kameras in Deutschland "wertlos". Lächerlich....
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Freundliche Grüße, Daniel |
#2
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>Dashcam verboten!
Zitat:
Nicht ganz---das Gesetzliche steht noch offen. Für die Datenschützer ist es wichtig, dass diese Aufnahmen nicht ins Internet bzw. in der Öffentlichkeit auftauchen. Wenn also eine >geschädigter< etwas mit der Kamera beweisen will, braucht er die Zustimmung der beteiligten Personen. Wie das dann zu Stande kommt, wahrscheinlich nur über den Rechtsverdreher, kann ich nicht sagen. Aber Fakt ist, dass man laut Gesetz und Bußgeld noch nicht belangt wird Wir fahren weiter mit Dashcam, mal sehn, wie lange so was geht ohne aufgehalten zu werden Gruß Reinhard |
#3
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Hier ein Link dazu:
Spiegel de Dashcam Der Kläger, ein Anwalt der als "Hilfspolizist" massenweise Autofahrer gefilmt und angezeigt hat, leidet offenbar aber auch unter einer Psychose. Man stelle sich vor, das würden sich einige zum Hobby machen Interessant ist das Bußgeld in Österreich, da sollte man die Cam tatsächlich besser zu Hause lassen Geändert von Danidog (12.08.2014 um 17:51 Uhr) |
#4
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Hi Danidog
Irgendwie kommt da bei dem Link nix. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu zwerg für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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Bei mir auch nicht aber
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/d...-a-985756.html
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Gruß aus OWL Helmut |
#6
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Danidog für den nützlichen Beitrag: | ||
#7
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Zitat:
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Gruß aus OWL Helmut |
#8
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Hallo,
bei mir ist die ROLLEY voll im Einsatz. Bei einem Unfall oder z.B. bekloppten AB Rechtsüberholer werden die aussagefähigen Sektionen voll anerkannt. Eine Kamera nach hinten für die Drängler mit den besagten "Kasperleuchten" fehlt noch. Leider ist das nur in Selbsthilfe zu machen. Nirgens wird so gelogen wie im Strassenverkehrsrecht! Walter |
#9
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Zitat:
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Gruß aus OWL Helmut |
Folgende 8 Benutzer sagen Danke zu v-dulli für den nützlichen Beitrag: | ||
#10
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richtig, dafür soll`s sein
walter |
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