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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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..wer nicht Fahrtenbuch führen darf (Arbeitgeber will nicht..), kann die Versteuerung angeblich auch im Rahmen der Einkommenssteuererklärung korrigieren. Dazu müssen dann aber die tatsächlichen Kosten vorliegen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber diese Kosten fahrzeugspezifisch erfassen muss..!
cdengler |
#2
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Guten Abend Christian, einiges von Deinem Beitrag kann ich nicht verstehen: z.B. Zitat: Wegen dem deutlich höherem Listenpreis des Viano MP (Basis für 1%-Versteuerung ist Brutto-Listen-Neupreis --> deshalb auch die Editionsmodelle bei Mercedes mit künstlich niedrigem Listenpreis!) Welcher Preis soll von MB künstlich niedrig gehalten werde? Rabatte werden vom FA nicht berücksichtigt. Es zählt der Listenpreis. Kannst Du das mal genauer erklären?
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#3
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Guten Morgen, ja, das ist wohl schwer beim FA das Fahrzeug als reinen Firmenwagen Glaubhaft zu machen. Wenn Du Privat ein kleines Fahrzeug hättest, wäre es einfacher. Da reicht vielleicht schon ein Roller. Dann kannst du alle anderen Fahrzeuge als Firmenwagen zu deklarieren. Kann Dir aber auch passieren, wenn Du nur ein Fahrzeug hast ein Halb / Halb Versteuerung durchführen must, da wird Dir ein privater Anteil angerecht den Du als Einkommen versteuern must, oder wenn Deine beruflichen Fahrten mehr sind als die Privaten, ein Fahrtenbuch führen musst. Alles nur, wenn Du nur ein Fahrzeug hast. Fahrtenbuch ist auch so eine Sache. Die wenigsten Fahrer schaffen es dies FA Konform zu erstellen. Klar, indeinem Fall der V Sitze eingetragen. Da sagt sich das FA der kann auch Privat genutzt werden. Der Eintrag alleine reicht denen schon. Bin mal gespannt was bei Dir da rauskommt.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#4
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eingetragen sind 2 Sitze. In den Bemerkungen steht bis zu 6 Sitze. Klar besteht die Möglichkeit mehr einzubauen. Aber es sind ja nur die 2 Sitze vorne drin..
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#5
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Dann brauchst Du ja auch keine Bedenken zu haben. Die Hintergründe kannte ich ja nicht.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#6
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Leute, Leute ... manchmal hilft auch ein guter Steuerberater ...
Bei einem Kastenwagen mit fester Trennwand habe ich ein Fahrzeug, bei welchem die private Nutzung ausgeschlossen wird. Bei allen anderen Fahrzeugen muss ich mir die Unterstellung der privaten Nutzung gefallen lassen. Man unterliegt halt immer der Nachweispflicht, dass eine private Nutzung nicht vorliegt oder zumindest mehr als 50%ige geschäftliche Nutzung vorliegt ... Ein Fahrtenbuch kann also nahezu immer gefordert werden ... zum Nachweis der mehrheitlichen geschäftlichen Nutzung reichen 2-3 Monate ab Anschaffung. Um die Prozentregelung zu vermeiden geht nur ein dauerhaftes Fahrtenbuch. Ansonsten könnte es auch Jahre später noch teuer werden. Edit ... Ein FA - konformes Fahrtenbuch ist mit nem Kugelschreiber und leeren Tabellenvorlagen ganz einfach ... |
#7
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..oder ein Fahrtenheft von Zweckform aus dem Schreibwarenladen. Die kleine Mühe, so was zu führen (z.B. wegen 1%-Regelung), steht in keinem Verhältnis zum "Gewinn"......... ![]()
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() |
#8
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Es gibt sogar Smartphone-Apps, aus denen ich mit entsprechend zeitnahen Festschreibungen ein konformes Fahrtenbuch machen könnte ...
Das benutze ich: https://play.google.com/store/apps/d...uch_sync&hl=de Geändert von VITO-Power (23.03.2014 um 13:04 Uhr) |
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Nu isser da! | MonsterChris | Neue Mitglieder im Forum | 8 | 03.02.2011 12:26 |