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#1
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Zitat:
, wenn Du 1. einen massiven Vierkantbalken unten in die geöffnete Schiebetür legst und Du 2. den Eintrag "Befreit von der Verpflichtung zum Geschlossenfahren" im Kfz-Schein drin hast.... so gibt es insgesamt keinen Ärger mit der grünen Rennleitung......... .Aber Spaß beiseite: in jungen Jahren war ich mal mit einer lustigen Truppe und einem VW Bulli auf Italientour unterwegs, bis einer meinte "Ich laß die Schiebetür mal auf und halte sie aber fest..." Ein mittelstarkes Bremsen reichte aus, dass die Tür nach vorne schoß und die hintere Aufhängung gleich mit rausriß.... ab da war es vorbei mit der Lustigkeit... zumindest beim Bullibesitzer.... |
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#2
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Zitat:
Aber klar, das technische Argument überzeugt mich natürlich eher als das rechtliche! LG Zahn |
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#3
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Zitat:
Zum Beispiel Zahnbürsten auf Vorrat. |
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