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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Wenn man das Kennzeichen eh schon kennt, kann man auch einfach über den Zentralruf der Versicherer gehen, die machen das meist recht unkompliziert, wie ich gehört habe. Und holen sich das Geld dann vom Versicherten zurück. Bzw. stufen sie ihn höher ein.
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#2
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Bedeutet das, wenn ich wie oben beschrieben ein Foto vom abgestellten Auto und den daneben stehenden Autos habe, kann ich irgendwo anrufen und das über dessen Versicherung regeln lassen? Das kann ich mir im bürokratischen Deutschland einfach nicht vorstellen. |
#3
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Ist so auch nicht mehr aktuell.
Die Versicherer dürfen ohne "amtlichen" Vorgang keine Daten von Dritten mehr heraus, das gab mal richtig Ärger wg. Verstoss gegen Datenschutz... Wenn sich der Verursacher selbst nicht aktiv um eine Regulierung bemüht, würde ich grundsätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten. da es sich nicht um eine Straftat handelt, wird die Staatsanwalschaft nicht zwangsweise tätig, sondern erst, wenn Sie den Vorgang von der Polizei erhält. Die Zwischenzeit kann man nutzen, um dem Verursacher die Möglichkeit der Schadensregulierung zu geben und dann ggf. die Anzeige zurückziehen. Auf diesem Wege kann man von der Polizei auch ggf. Halterdaten erhalten. Habe ich jetzt in 2 Fällen so praktiziert. Gruß donmannix |
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