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#1
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buon giorno
also rein stecken und 100% fehlerfrei funzen tut es wahrscheinlich net. Obwohl ich W639er gehört habe wo es sofort gefunzt haben soll. Eventuell gibt es Schwankungen in der Empfindlichkeit der Bordelektronik im W639. Es sollte für jeden Scheinwerfer ein eigenes Relais eingebaut werden. Dann funzt es schonmal 100 % . Zu den eventuellen Problemen mit der Fehleranzeige kann ich keine Aussage treffen, bei den beiden W639 wo ich Xenon eingebaut habe, gab es keine Probleme mit der Ausfallkontrolle. Aber diese Relais einbauen ist absolut kein Problem. |
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#2
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Zitat:
Ich versteh' schon, was Du meinst, aber den Aspekt (Außen-)Tuning hab' ich mehr oder weniger abgeschrieben. Ich "muss" für dieses Jahr noch eine AHK nachrüsten, geplant habe ich auch noch Kopfstützenmonitore - für die Urlaubsfahrt(en). Bei den 400 EUR fürs Xenon bleibt's ja nicht, da noch was an Kleinteilen dazukommt und ich auch noch die automatische Leuchtweitenregulierung nachrüsten muss, vom Einbau mal ganz abgesehen. ... und diese verdammte Kurzarbeit macht's einem nicht unbedingt leicht, den zu erwartenden Nettogeldeingang zu kalkulieren. Stefan |
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#3
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- die Leuchtweitenregulierung wird benötigt, wenn Du den Umbau "TÜV-en" möchtest. Benutzen bzw. fahren kannst Du auch mit der manuellen Regulierung. Das wäre also später nachholbar - selbst wenn Du die Umbauten nur kaufst und in den Keller legst.
Die Scheinwerferreinigungsanlage hast Du aber ? Die Teile für die automatische LWR für den 639er sind übrigens bei Daimler im Teilekatalog schon gelistet. Also wird das irgendwann mal bei der MOPF original kommen. Gruß Reinhard |
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#4
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Zitat:
Hmm, den ersten Absatz versteh' ich nicht ganz. Ich dachte, TÜV-Abnahme ist für "Alltagsbetrieb" zwingend erforderlich... Scheinwerfer-Reinigungsanlage hab' ich vorsorglich beim Kauf mitbestellt. Ach Menno! Das Werbebild (Viano-Front) schaut schon sehr gut aus und der Preis ist mehr als verlockend.... Stefan |
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#5
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Hallo Stefan,
klar ist eine TÜV-Abnahme das best Mögliche für den Umbau. "Richtig legal" wird das nur möglich sein, wenn es die Ausstattung ab Werk gibt, man sich diese als Ersatzteile holt und die Aut.LWR und die SRA nachrüstet. Ebenfalls 100% legal möglich wäre ein in die Karosserie passender Scheinwerfereinsatz, welcher original ist - übrige Nachrüstung wie oben. Unsere Lösung mit den Typprüfnummern eines un-umgebauten Scheinwerfers ist immer etwas grenzwertig, aber viel besser als der 638er Umbau mit lediglich anderen Leuchtmitteln in der ansonsten unveränderten (oder nur Klarglas-Optik-angepaßten) Scheinwerfereinheit. Die sind definitiv ein Ärgernis für den Gegenverkehr ! Immerhin ist mit dieser Lösung hier auch gleich die Forderung "Abblendlicht muß bei Fernlicht mitbrennen" erschlagen. Ich schlage für Deine Idee vor, daß Du im Vorfeld einen TÜV-Prüfer Deines Vertrauens aufsuchst und Dein Anliegen schilderst. Vielleicht gibt es auch eine Art Interessensgemeinschaft mit einer zu empfehlenden Prüfstelle in der Region und am liebsten einem konkreten Mitarbeiter dort. Gruß Reinhard |
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