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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#81
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Folgender Benutzer sagt Danke zu blondie für den nützlichen Beitrag: | ||
#82
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Durch den Zug auf das Abreißseil wird die Handbremse gezogen. Dann erst soll das Seil abreißen. Wenn es nur auf dem Kugelkopf liegt dann kann es sein dass es nicht hält.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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Ich liebte meinen V! |
#83
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Hallo,
ich glaube man muss hier unterscheiden zwischen a) gebremsten Anhänger: hier soll im Fall der Fälle die (Hand)-Bremse des Anhängers aktiviert werden bevor dann das Seil abreißt. b) ungebremsten Anhänger: hier macht so ein dünnes Seilchen keinen Sinn, denn wenn sich bis zur 750 kg selbständig machen hält das keine Sekunde. Hier würde wenn überhaupt nur etwas stabiles helfen, so wie in den USA die besagte Kette oder eben ein entsprechendes Stahlseil.
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
#84
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diese Rohrschelle bringt aber nur was an einem runden Kupplungshalsprofil. An meiner abnehmbaren Originalkupplung ist das ein Rechteckprofil, dort passt die Schelle nicht vernünftig - hab ich schon probiert ![]() 1) Mal was Allgemeines in die Runde gefragt: Haben die Schweizer eigentlich Langeweile, oder fallen gerade dort reihenweise Wohnwagen von der Kupplung, weil die nun auch so einen Mist einführen? Ich wills ja nur verstehen. Man liest gefühlt nichts über vermehrte Unfälle oder abgekuppelte Wohnwägen, die allein durch die Schweizer Berge kurven... 2) In dem PDF (Info Befestigung für Anhänger-Abreissleine, Kanton Graubünden) wird aus meiner Sicht ein falsches Einhängen des Abreißseils empfohlen. Es soll doch eben gerade nicht der Karabiner direkt (ohne "lassomäßige" Umschlingung des Kupplungshalses) in die Öse eingehängt werden?!? Eben weil die Bruchlast eventuell nicht ausreicht, um die Wohnwagen-Handbremse anziehen - und weil meistens auch noch das Abreißseil dafür viel zu lang wäre und auf der Straße schleift. Also wenn ich an unserem Wohnwagen das dürre Karabinerlein am Abreißseil anschaue, bezweifle ich, dass das direkt eingehängt die Feststellbremse ruckartig festziehen kann... 3) Bei einer abnehmbaren AHK müsste das Abreißseil nun an einem separaten Punkt befestigt werden, der nicht zusammen mit dem abnehmbaren Kugelkopf "abfallen" könnte. Eine Verschärfung der Regelung in NL!
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Viele Grüße Henrik Achtung: der oben sichtbare Text ist in der Zeit entstanden, in der er geschrieben wurde. Er könnte in Zukunft als anstößig empfunden werden. Der Autor wurde sozialisiert durch Das A-Team, Pittiplatsch & Schnatterinchen, Otto und Harald Schmidt. |
#85
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Hallo, in dem pdf spricht doch niemand davon das der nur der Karabiner einzuhängen ist. Das Abreißseil ist nach wie vor als Schlaufe zu befestigen. Die von der abnehmbaren Kupplung unabhängige Befestigung ist jedoch eindeutig
dargestellt. Mfg
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Historie: Transit FT80 V4 2.0(Essex) EZ79; T4 Caravelle 2,5 AAF EZ93; T4 Caravelle (Business) 2,5 TDI 111kW EZ00; Viano CDI 3.0 lang Modell0 EZ10 |
#86
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Äh, wo hast du denn das her? In der Schweizer pdf kann ich da nichts finden.
Im Gegenteil, die Fotos der neuen Kupplungen deuten auf ein Einhängen eines (stabilen) Karabiners.
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Matthias Nie wieder schwarzer Kleinwagen- mit dem V wird man nicht einfach mal übersehen... |
#87
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Hier zum nachlesen - ZITAT:
Info Befestigung für Anhänger-Abreissleine Am 1. November 2014 ist die Richtlinie 94/20/EG aufgehoben und durch das ECE-R55 abgelöst worden. Das ECE-R 55 gilt für neue Fahrzeuge die ab diesem Datum importiert oder in der Schweiz hergestellt wurden. Verbindungseinrichtungen die nach dem ECE-R 55 genehmigt sind, müssen mit einer Öse für die Befestigung der Anhängerabreissleine ausgerüstet sein. An allgemeinen Verbindungseinrichtungen oder Verbindungseinrichtungen die nach RL 1994/20/EG genehmigt sind, muss die Abreissleine nach wie vor am Fahrzeug selbst oder an speziellen Ösen / Laschen eingehängt werden können. Wenn sich ein Anhänger unbeabsichtigt vom Zugfahrzeug löst, muss dessen Bremse selbsttätig wirken. Das "Lasso mässige" Überwerfen der Abreissleine über die Verbindungsvorrichtung wird aus technischer Sicht als ungenügend beurteilt und ist nicht zulässig. Von dieser Regelung ausgenommen sind Anhängervorrichtungen, welche als reine Lastenträger (z.B. Fahrradträger) verwendet werden und daher keine Anhängelast im Fahrzeugausweis eingetragen haben. Quelle: https://www.gr.ch/DE/institutionen/v...ssleine_DE.pdf Aufschlußreiche Bilder gibts in dem PDF. |
#88
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Hallo, von hier z.B. http://www.caravaning.de/ratgeber/da...n-6639338.html
abhängig von der Güte des Karabiners. Mfg
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Historie: Transit FT80 V4 2.0(Essex) EZ79; T4 Caravelle 2,5 AAF EZ93; T4 Caravelle (Business) 2,5 TDI 111kW EZ00; Viano CDI 3.0 lang Modell0 EZ10 |
#89
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Es wird mit der Darstellung im Schweizer PDF zumindest angedeutet, dass der Karabiner direkt in die (Lang-)Löcher eingehakt werden soll - so wie das vermutlich viele Fahrer unbewusst falsch machen. Deine clevere Lösung für den Fixpunkt an der Traverse solltest Du Dir langsam patentieren lassen, wenn noch weitere Länder auf den Geschmack kommen, wie man in die Urlauberkasse greifen kann. Edit: Hier der Link zum Forum mit dem 460-CHF-Opfer: https://www.wohnmobilforum.de/w-t121605.html
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Viele Grüße Henrik Achtung: der oben sichtbare Text ist in der Zeit entstanden, in der er geschrieben wurde. Er könnte in Zukunft als anstößig empfunden werden. Der Autor wurde sozialisiert durch Das A-Team, Pittiplatsch & Schnatterinchen, Otto und Harald Schmidt. Geändert von murphy (25.04.2017 um 15:59 Uhr) |
#90
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Genauso machen es die Holländer ja auch (s. erstes Bild im ersten Post):
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Stichworte |
Abreißseil, Anhänger, Hollandöse, Nachrüstung, Niederlande, Schweiz |
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