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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Mein Versicherungsmensch will das als privathadtpflichtschaden aufnehmen und bearbeiten. Freue mich über die gute Betreuung des Agenturleiters!
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#2
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Der Vorgang ist wohl bei der Staatsanwaltschaft angekommen; heute bekam ich Post:
Er will von mir noch wissen, wie hoch die Schadenssumme (vorhandene Rechnungen soll ich vorlegen) war, ob das Fhrzg. schon repariert wurde, evtl. ein Gutachter hinzugezogen wurde und ob die Haftpflicht des Verursachers den Schaden reguliert. Ich werde weiter berichten. Offenbar wird er wohl der Sache nachgehen...... mal sehen.
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() |
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#3
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Mist, Versicherungsmann hatte meine Mail falsch gelesen. Benzin-Klausel. Bedeutet, aussteigen gehört zum Betrieb des Autos, dann Kfz-Haftpflicht. Wie gut dass ich rabattschutz habe. 3 Regulierungen / Auto ohne Höherstufung. Ist in 5 Jahren der 2. Fall, an Ostern wird das Auto gewechselt, dann habe ich wieder 3 Regulierungen frei... |
#4
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#5
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Hallo Blondie,
naja, irgendwie müssen die Versicherungen ja gegeneinander abgegrenzt werden. Ich kann das ja sogar nachvollziehen, vielleicht aber auch berufsbedingt... Wie gut, dass wir alle unseren Versicherungen bei einer Versicherung haben, da kann es uns egal sein, aus welchem Topf der Schaden reguliert wird. Wenn er reguliert wird, die kleine ist ja erst 6 Jahre alt. Warten wir es mal ab. Wenn wir aber die Versicherungen bei unterschiedlichen Konzernen hätten, würden wir dann evtl. im Konfliktbereich der Versicherungen stehen, die beide die Regulierung ablehnen, weil ja die andere zuständig sei.... Geändert von Alfista (15.11.2015 um 21:24 Uhr) |
#6
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Werte V-Gemeinde,
heute schrieb mir der Staatsanwalt, dass das Ermittlungsverfahren wegen fehlenden öffentlichen Interesses und "geringer Schuld" eingestellt wird und als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben wird. Zur Erinnerung: mein Schaden hätte insgesamt rund € 1500 betragen, wenn ich den Schädiger nicht selbst gestellt hätte! Bemerkenswert im negativen Sinn empfand ich den Satz, das angesichts "des hohen Lebensalters und des straflosen Vorlebens davon auszugehen ist, dass bereits allein die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens den Beschuldigten von der Begehung weiterer Straftaten abhalten wird." Im Klartext: wenn jemand alt ist, darf er (weitgehend) folgenlos geparkte Autos anfahren und sich einfach aus dem Staub machen! Ehrlich gesagt: mein Vertrauen in die Justiz ist etwas erschüttert..... ![]()
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() |
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#7
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Naja. Da wird wohl wieder jemand jemanden kennen...
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#8
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Spaß beiseite: Ich habe Zweifel, ob das in-Zukunft-nicht-zur-Anzeige-bringen die richtige Lehre aus dieser Erfahrung ist. |
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#9
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Guten Abend Horst, hab das mal etwas verfolgt. Ganz so klar ist mir das noch nicht. Verstehe ich das richtig, die Versicherung des Unfallverursacheres hat den Schaden beglichen? Oder nicht?
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#10
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Ich kenn das zur Genüge. 2x Reifen zerstochen, aus niederen Beweggründen (und bevor andere rumlabern, NEIN, keine Geldschulden), Täter bekannt, Zeugen da, Anzeige gemacht. Und...., nach ein paar Wochen ist noch immer nix passiert. Nach persönlichem Vorsprechen bekamen wir mitgeteilt, das die Anzeige und alles dazugehörige abhanden gekommen ist. ![]() Unser Schaden, 1900,-€. Leider bekam ich den Typen nicht in die Hände. Der war mit dem Bike schneller als ich mit Zimmermannskluft... Ich weiß bis heute nicht, um wen meine Frau damals mehr Angst hatte... Aber danach war Ruhe. Meine Meinung- selbst ist der Mann!
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Die härteste Droge ist ein Bahnübergang- ein Zug und Du bist weg! |
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Stichworte |
Parkschaden, Unfallflucht |
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