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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#2
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#3
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das Parken in Ihren Tiefgaragen mit E. Autos untersagt. Wegen Brandgefahr.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#4
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Der E-Smart meines werten Bruders steht ungenutzt seit etwa vier Monaten bei mir auf dem Hof.
Er hat keine Lust auf die Minderreichweiten und wartet sehnsüchtig auf das Leasingende im nächsten Herbst… - ![]() Gruss Nico + Crew |
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#5
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Verstehe ich nicht..
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#6
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#7
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Hallo,
ZITAT: " Das wäre rechtswidrig, da E-Autos bauartzugelassen sind und in jede Tiefgarage fahren dürfen. Es sei denn die Tiefgarage erfüllt die gängigen Standards für Tiefgaragen nicht, was dann wohl eher dem Tiefgaragenbetreiber zu Lasten zu legen wäre. " Auch Gas betriebenen Fahrzeugen ist auch in viele Garagen die Einfahrt verboten. Wie schon geschrieben ist die Zulassung in dieser Frage irrelevant. Wenn es mir als Garagenvermieter, Betreiber usw. zu gefährlich erscheint, Gas oder Batteriebetriebene Fahrzeuge usw. in meiner Garage zu haben, dann ist das so und fertig.
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
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#8
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Gegen Zwang und Verbote, für Wettbewerb und Technologieoffenheit |
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#9
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Gesendet von meinem SM-N980F mit Tapatalk
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Grüße aus dem hohen Norden! Meine Fahrzeughistorie: Mazda 323F BA - 1.5 l 88 PS Benziner (2002-2004) Mazda 626 - 1.8 l 101 PS Benziner (2004-2008) Mazda 6 Kombi - 2.0 l 147 PS Benziner (2008-2012) Ford S-Max - 1.6 l 160 PS Benziner (2012-2015) Mercedes V-Klasse V250d - 2.2 l 190 PS Diesel (2015-2020) Mercedes V-Klasse V300d - 2.0 l 239 PS Diesel (seit 2020) Kawasaki Ninja ZX-6R - 636 cm³ 130 PS (2022) Honda CB1000R Black Edition - 998 cm³ 145 PS (seit 2022) |
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#10
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1. Habe ich eine Eigentumswohnung mit Tiefgaragenplatz, ist das WEG anwendbar. Danach darf ich eine Lademöglichkeit installieren. Ein Verbot der Nutzung der Tiefgarage mit E-Auto ist nicht möglich. 2. Ich möchte mit E-Auto in eine Tiefgarage bspw. in der Innenstadt fahren und dort 3 oder 4 Stunden parken, um shoppen zu gehen. Hier darf der Betreiber entscheiden, ob er mich reinlässt oder nicht. Es herrscht Vertragsfreiheit. 3. Ich bin Mieter einer Wohnung, zu der ein Platz in der Tiefgarage gehört. Hier ist das WEG nicht anwendbar. Es besteht wieder Vertragsfreiheit. Es besteht auch kein Anspruch darauf, einen Ladepunkt installiert zu bekommen. 4. Ich miete unabhängig von Wohnraum einen Stellplatz in der Tiefgarage. Es gilt schon wieder Vertragsfreiheit. 5. Sofern sich bei den Fällen 2 bis 4 etwas während der Vertragslaufzeit ändert, muss man zur Beurteilung in den Vertrag schauen. Da kann eine Menge dazu geregelt sein. Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht. Das alles sind verschiedene Sachverhalte und beziehen sich auch nur auf Tiefgaragen. Im Parkhaus kann es nochmals anders aussehen. Gesendet von meinem SM-N980F mit Tapatalk
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Grüße aus dem hohen Norden! Meine Fahrzeughistorie: Mazda 323F BA - 1.5 l 88 PS Benziner (2002-2004) Mazda 626 - 1.8 l 101 PS Benziner (2004-2008) Mazda 6 Kombi - 2.0 l 147 PS Benziner (2008-2012) Ford S-Max - 1.6 l 160 PS Benziner (2012-2015) Mercedes V-Klasse V250d - 2.2 l 190 PS Diesel (2015-2020) Mercedes V-Klasse V300d - 2.0 l 239 PS Diesel (seit 2020) Kawasaki Ninja ZX-6R - 636 cm³ 130 PS (2022) Honda CB1000R Black Edition - 998 cm³ 145 PS (seit 2022) |
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E-Mobilität, EQV, Elektro, Elektromobilität |
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