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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#801
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https://www.aerztekammer-bw.de/news/...ken/index.html Dies gilt bundeseinheitlich. Welche Sau wird wohl als nächstes durch's Dorf getrieben? Ein wenig mehr Gewissenhaftigkeit stünde einigen hier gut zu Gesicht. |
#802
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So, ich habe eben bei der ADAC Versicherungsabteilung angerufen und gefragt, ob dieser Passus der Unfallversicherung auch bei der Auslandskrankenversicherung und der dazugehörigen optionalen Krankenrückführung Anwendung finden würde.
ANTWORT: Wer nach der Impfung, egal ob mit oder ohne staatliche Impfpflicht, im Urlaub dann z.B eine Herzmuskelentzündung erleidet, erhält KEINE Leistung aus der ADAC Auslandskrankenversicherung. Als Begründung wurde ausgeführt, dass das dann automatisch einer Vorerkrankung gleichzusetzen ist...!!! Somit fällt eine kostenneutrale Rückführung in z.B einem Ambulanzflieger aus! - ![]() Gruss aus dem nordischen Widerstand Nico + Crew |
#803
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Hallo,
hast Du schon einmal versucht einen Amtshaftungsanspruch durchzusetzen? Selbst die Beweiserleichterung wird Dir im Falle eines Impfschadens kaum helfen. Dies erschließt sich, wenn man den Gesetzestext mal kritisch analysiert. § 61 IfSG Zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 genügt die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs. Wenn diese Wahrscheinlichkeit nur deshalb nicht gegeben ist, weil über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit besteht, kann mit Zustimmung der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde der Gesundheitsschaden als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 anerkannt werden. Die Zustimmung kann allgemein erteilt werden. 1) Die Wahrscheinlichkeit, dass die Wahrscheinlichkeit von den Verwaltungsgerichten (es sind ja "leider" nicht die Zivilgerichte zuständig) mit einer lapidaren aber wortreichen "Begründung" abgetan werden ist leider ziemlich hoch. Und zur Not wird dem Anspruchsteller noch Selbstschädigung vorgeworfen, weil er angeblich nicht alles getan hat, um den Schaden an seiner Gesundheit zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. (ich habe einen solchen Fall schon erlebt). 2) "Wenn Ungewissheit besteht" - da reicht es wenn die WHO (Wissenschaft??) oder eine andere "Institution" oder vielleicht genügt ja auch die Meinung von zwei, drei (von der Regierung anerkannten) Wissenschaftlern, die Ansicht vertritt, dass kein Zusammnenhang bestehe. Und schon hängt der Anspruch von der Zustimmung einer obersten Landesbehörde ab. 3) Und selbst wenn der Anspruch durch gehen sollte, vergiss die Summen die auf diesem Weg zu bekommen sind, das hat nichts mit einem zivilrechtlichen Anspruch gegen einen Pharma Konzern gemein. 4) Sprich diese Sicherheit, die hier in der Debatte angeführt wird, ist keine Sicherheit. Das beruhigt mich in keiner Weise.
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
#804
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#805
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In BaWü weiterhin 2G: https://www.tagesschau.de/newsticker...m-Einzelhandel Zitat:
Also => Formfehler |
#806
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Du siehst es also als Formfehler an, wenn ich als kerngesunde Familie seit Monaten vom öffentlichen Leben, Frisör etc und meine Kinder vom Sport etc ausgeschlossen sind…….!!
Ich Danke Dir, Du scheinst ein sehr netter Zeitgenosse zu sein……. 😎
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Krümelmonster - dessen V so heißt weil es ein Monster Auto ist und unsere beiden Krümel (jetzt schon 9 und 11 Jahre) transportiert ![]() |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu Krümelmonster für den nützlichen Beitrag: | ||
#807
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Das ist erstens einmal auch Eure eigene Entscheidung und zweitens habe ich - wiederum - mit keinem Wort meine persönliche Meinung zu den Maßnahmen von mir gegeben. Ich habe einfach nur die falsche Auffassung oder den falschen Eindruck korrigiert, hier würde ein Gericht grundsätzlich gegen die Corona-Maßnahmen agieren. Das ist einfach nur eine Tatsache. Ich bin in der Tat sehr nett. Manchmal sogar zu nett. |
#808
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❤️❤️❤️❤️
Wird wirklich Zeit für ein V-Treffen damit wir bei Bier kontrovers diskutieren können 😎 Aber Vorsicht, ich komme ungeimpft 😂😂
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Krümelmonster - dessen V so heißt weil es ein Monster Auto ist und unsere beiden Krümel (jetzt schon 9 und 11 Jahre) transportiert ![]() Geändert von Krümelmonster (20.01.2022 um 12:00 Uhr) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Krümelmonster für den nützlichen Beitrag: | ||
#809
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![]() Zitat:
- ![]() Tatsache ist, dass diese bajuwarischen Richter nicht zum gemeinsamen Abendessen mit der Politikführung eingeladen worden sind. Des Weiteren hatte bereits der mächtige MEDIA MARKT in Bayern sich vor langen Tagen über diese sinnbefreite Regelung hinweggesetzt. Was ja auch nachvollziehbar ist. Schließlich verkauft diese Elektronikkette ja auch Blutdruckmessgeräte und Eierkocher...! Im Übrigen ist die höchstrichterliche Entscheidung NICHT anfechtbar. - ![]() |
#810
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ZITAT: "Das ist erstens einmal auch Eure eigene Entscheidung "
Nee, das ist eben nicht seine eigene Entscheidung - hier wird Ursache und Wirkung vertauscht. Mit dieser pseudo Argumentation versuchen ja Politiker, Mainstreamer usw. die ganze Zeit die Verantwortung für Ihr eigenes Handeln auf andere abzuwälzen und nur wenige scheinen die Schizophrenie dieser Argumentation zu erkennen. ![]()
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
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