V-Club Forum

Zurück   V-Club Forum > Allgemeines > Alles andere

Alles andere was sonst nirgends reinpasst

Forenübersicht
1. Mercedes V Club Deutschland.e.V.
Der Mercedes V Club (e.V.)
Mitglied beim V-Club (e.V.) werden
V-FAQ (in Arbeit)
Die V-Technik
Das Archiv des alten V-Klasse Forums
V wie Veranstaltungskalender
Die Mitglieder und V Fahrer Karte
VClub Forum Fotoalbum
Presseberichte über Vans und uns
Forums News
Fragen & Anregungen zum Forum
Fragen & Anregungen V-Club Seite
Neues auf der V-Club Webseite
Wartung und Reparaturen
Werkzeug Verleih / Werkzeug Markt
Kosten
Klima und Lüftung
ENR
Zuheizer und Standheizung
Motor / Zylinderkopf
Fahrwerk / Räder und Reifen
Getriebe
Bremsen
Reparaturanleitungen
Alles Andere
E-Technik
Navigation
•• MBUX - Mercedes Benz User Experience
•• Festeinbauten & Werksgeräte
•• Portable und sonstige Navigationssysteme
Multimedia und Car Hifi
•• Headunit
•• Lautsprecher & Subwoofer
•• Endstufen
•• Verkabelung
•• TFT / Bildschirme
•• Custom Lösungen
Mobiles Internet, WLAN und TV
Batterien, Akkus, Autarkie
Elektrik Allgemein
Motoren W638, W639, W447, W906, W907
OM654 - 220d, 250d, 300d
OM651 - 220d, 250d
OM642 - 3.0 CDI
OM611 + OM646 - 200+220 CDI
M112E + M272 - 3,0 / 3,2 / 3,5 Benziner
M111E - 200/230 (113/114) Benziner
280 - V6 Benziner (W638)
OM601 - 230 TD (110D&108D)
Elelektroantrieb EQV/eVito
Tuning und Umbauten
Innenraum
Karosserie / Aussen
Motor / Chip
TÜV, Gutachten und Genehmigungen
PÖL / GAS und alternativ Kraftstoffe
Felgen / Reifen / Fahrwerk
für den W447
•• Felgen W447
•• Fahrwerk W447
•• Reifen W447
für den W639
•• Felgen W639
•• Fahrwerk W639
•• Reifen W639
für den W638
•• Felgen W638
•• Fahrwerk W638
•• Reifen W638
für den Sprinter 906/VS30 (907/910)
•• Felgen Sprinter
•• Reifen Sprinter
Marco Polo & Jules Verne
Allgemeines
Zubehör
Innenraum
Andere Camper und Campingausbauten
Campingfahrzeuge auf Sprinter Basis
Reiseberichte
Campingplätze / Stellplätze
Reise Fotoalbum
Offroad - 4x4 und 4matic
Allgemeines
Offroad Umbauten
Fahrwerktechnik und Reifen
Offroad Reiseberichte
Erfahrungsberichte
Zubehör
Werkstätten
Selbst-Schrauberwerkstätten
Mercedes Händler
Tuner
Waschstraßen
Ersatzteile
Reise-Straßenberichte
E-Motor und Antriebsbatterie
Allgemeines
Literatur, Software und Modelle
Stammtische des Mercedes V Club
Treffen und Veranstaltungen
Neue Mitglieder im Forum
Quatschen Fun und Spaß
Wohnwagen und Camping
Alles andere
News der Mercedes-Benz AG
Kaufen und Verkaufen
ebay / kleinanzeigen.de Verkäufe
Kleinanzeigen
Werbung
Direkte Auktionen zum V bei EBAY
Transporte anbieten
Transporte suchen

Onlineuser
'Wer ist online' anzeigen Benutzer: 0
Gäste: 614
Gesamt: 614
Team: 0
Team:  
Benutzer:  
Freunde anzeigen

Kalender
Juli 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
> 30 1 2 3 4 5 6
> 7 8 9 10 11 12 13
> 14 15 16 17 18 19 20
> 21 22 23 24 25 26 27
> 28 29 30 31 1 2 3

Statistik
Themen: 34056
Beiträge: 360254
Benutzer: 1.128
Links: 31
Wir begrüßen unseren neuesten Benutzer: Mauricemow
Mit 7.989 Benutzern waren die meisten Benutzer gleichzeitig online (25.02.2025 um 03:38).
Neue Benutzer:
Gestern
- Mauricemow
Gestern
- Shraunrcz
Gestern
- Maditha
17.06.2025
- VCT_Beamou
14.07.2025
- MP-Freund
14.07.2025
- Nany1970
11.07.2025
- virtuoz
07.07.2025
- engelhardt...
07.07.2025
- MP Fabian...
05.07.2025
- Schimon

Heute hat keiner Geburtstag.

Letzte Links
Keine Einträge


Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 20.01.2022, 10:58
Eumeltier Eumeltier ist offline
V-Experte
 
Registriert seit: 07.05.2014
Ort: PR
Vahrzeug: Viano FUN lang / Vito lang
Baujahr: beide 2011
Motor: beide 3.0CDI
Eumeltier´s Fotoalbum
Beiträge: 569
Standard

Zitat:
Zitat von hudemcv Beitrag anzeigen
Steht seit 2011 so in diesen Verträgen.

2010 auch schon.
https://docplayer.org/15770525-Adac-...dingungen.html


Wer weiß, wie lange das da schon drinsteht. Aber an allem ist ja das böse Corona schuld
Mit Zitat antworten
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu Eumeltier für den nützlichen Beitrag:
  #2  
Alt 20.01.2022, 11:07
Benutzerbild von v-dulli
v-dulli v-dulli ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 06.03.2009
Ort: HF/ OWL
Vahrzeug: GLK 250 4M BlueTec/ Sprinter 316 CDI
Baujahr: 2012/ 2017
Motor: OM651/ OM651
v-dulli´s Fotoalbum
Beiträge: 20.306

Nürnberg -[Deutschland]- N Nürnberg -[Deutschland]- RW 1 2 3 4
Standard

Zitat:
Zitat von Eumeltier Beitrag anzeigen
2010 auch schon.
https://docplayer.org/15770525-Adac-...dingungen.html


Wer weiß, wie lange das da schon drinsteht. Aber an allem ist ja das böse Corona schuld
Wer hat hierbei behauptet, Corona wäre daran Schuld?

Es geht darum dass man bei Impfschäden durch die aktuellen Impstoffen, die man zwangsweise verabreichen will, es niemanden gibt der dafür haftbar gemacht werden kann bzw. Keiner die Kosten übernehmen will/ wird!
Und das hat nichts damit zu tun wie lange dieser Passus bereits in den Verträgen steht.
__________________
Gruß aus OWL
Helmut


Mit Zitat antworten
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu v-dulli für den nützlichen Beitrag:
  #3  
Alt 20.01.2022, 11:12
Eumeltier Eumeltier ist offline
V-Experte
 
Registriert seit: 07.05.2014
Ort: PR
Vahrzeug: Viano FUN lang / Vito lang
Baujahr: beide 2011
Motor: beide 3.0CDI
Eumeltier´s Fotoalbum
Beiträge: 569
Standard

Zitat:
Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Es geht darum dass man bei Impfschäden durch die aktuellen Impstoffen, die man zwangsweise verabreichen will, es niemanden gibt der dafür haftbar gemacht werden kann bzw. Keiner die Kosten übernehmen will/ wird!

Warum sollte sich das auch jemand ans Bein binden, wenn es die staatliche Entschädigung gibt?


https://de.wikipedia.org/wiki/Impfsc...ch%C3%A4digung
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Eumeltier für den nützlichen Beitrag:
  #4  
Alt 20.01.2022, 11:14
hudemcv hudemcv ist offline
Vrischling
 
Registriert seit: 10.03.2021
Ort: 27283 Verden (Aller)
Vahrzeug: Vito
Baujahr: 06/07
Motor: Diesel
hudemcv´s Fotoalbum
Beiträge: 53
Standard

Zitat:
Zitat von Eumeltier Beitrag anzeigen
Warum sollte sich das auch jemand ans Bein binden, wenn es die staatliche Entschädigung gibt?


https://de.wikipedia.org/wiki/Impfsc...ch%C3%A4digung
Das gilt nicht generell, sondern nur unter gewissen Einschränkungen, die in Absatz 2 des §60 Infektionsschutzgesetz stehen.

"2) Versorgung im Sinne des Absatzes 1 erhält auch, wer als Deutscher außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes einen Impfschaden durch eine Impfung erlitten hat, zu der er auf Grund des Impfgesetzes vom 8. April 1874 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2126-5, veröffentlichten bereinigten Fassung, bei einem Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes verpflichtet gewesen wäre. Die Versorgung wird nur gewährt, wenn der Geschädigte 1.nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes geimpft werden konnte,
2.von einem Arzt geimpft worden ist und
3.zur Zeit der Impfung in häuslicher Gemeinschaft mit einem Elternteil oder einem Sorgeberechtigten gelebt hat, der sich zur Zeit der Impfung aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung nicht nur vorübergehend außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes aufgehalten hat."
Es gibt also keinen generellen Anspruch darauf.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 20.01.2022, 11:32
Benutzerbild von Korsar
Korsar Korsar ist offline
Vauminator
 
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Feldberg
Vahrzeug: TGE
Baujahr: 12-2023
Motor: 2,0 180 PS
Korsar´s Fotoalbum
Beiträge: 2.741
Standard

Hallo,

hast Du schon einmal versucht einen Amtshaftungsanspruch durchzusetzen?
Selbst die Beweiserleichterung wird Dir im Falle eines Impfschadens kaum helfen.
Dies erschließt sich, wenn man den Gesetzestext mal kritisch analysiert.

§ 61 IfSG
Zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 genügt die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs. Wenn diese Wahrscheinlichkeit nur deshalb nicht gegeben ist, weil über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit besteht, kann mit Zustimmung der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde der Gesundheitsschaden als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 anerkannt werden. Die Zustimmung kann allgemein erteilt werden.


1) Die Wahrscheinlichkeit, dass die Wahrscheinlichkeit von den Verwaltungsgerichten (es sind ja "leider" nicht die Zivilgerichte zuständig) mit einer lapidaren aber wortreichen "Begründung" abgetan werden ist leider ziemlich hoch. Und zur Not wird dem Anspruchsteller noch Selbstschädigung vorgeworfen, weil er angeblich nicht alles getan hat, um den Schaden an seiner Gesundheit zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. (ich habe einen solchen Fall schon erlebt).

2) "Wenn Ungewissheit besteht" - da reicht es wenn die WHO (Wissenschaft??) oder eine andere "Institution" oder vielleicht genügt ja auch die Meinung von zwei, drei (von der Regierung anerkannten) Wissenschaftlern, die Ansicht vertritt, dass kein Zusammnenhang bestehe. Und schon hängt der Anspruch von der Zustimmung einer obersten Landesbehörde ab.

3) Und selbst wenn der Anspruch durch gehen sollte, vergiss die Summen die auf diesem Weg zu bekommen sind, das hat nichts mit einem zivilrechtlichen Anspruch gegen einen Pharma Konzern gemein.

4) Sprich diese Sicherheit, die hier in der Debatte angeführt wird, ist keine Sicherheit. Das beruhigt mich in keiner Weise.
__________________
Grüße

Volker






Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 20.01.2022, 11:12
hudemcv hudemcv ist offline
Vrischling
 
Registriert seit: 10.03.2021
Ort: 27283 Verden (Aller)
Vahrzeug: Vito
Baujahr: 06/07
Motor: Diesel
hudemcv´s Fotoalbum
Beiträge: 53
Standard

Zitat:
Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Es geht darum dass man bei Impfschäden durch die aktuellen Impstoffen, die man zwangsweise verabreichen will, es niemanden gibt der dafür haftbar gemacht werden kann bzw. Keiner die Kosten übernehmen will/ wird!
Was ein völlig normaler Vorgang, auch mit nicht aktuellen Impfstoffen, ist, weil nunmal der Anordnende haftet.
Das ist nichtmal eine Meldung wert.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 20.01.2022, 11:15
neuf11 neuf11 ist offline
Rookie
 
Registriert seit: 12.01.2017
Ort: DO
Vahrzeug: 447 MP
Baujahr: 2017
Motor: 250d 4matic
neuf11´s Fotoalbum
Beiträge: 12
Standard

Zitat:
Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Wer hat hierbei behauptet, Corona wäre daran Schuld?

Es geht darum dass man bei Impfschäden durch die aktuellen Impstoffen, die man zwangsweise verabreichen will, es niemanden gibt der dafür haftbar gemacht werden kann bzw. Keiner die Kosten übernehmen will/ wird!
Und das hat nichts damit zu tun wie lange dieser Passus bereits in den Verträgen steht.
. . . man muß sich nicht beim ADAC versichern, selbst der Impfarzt haftet nicht, es zahlt (ggf., bislang gibt es so gut wie keine Impfschäden, aber 130.000 Tote) der Staat nach der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes vor weit über einem Jahr:

https://www.aerztekammer-bw.de/news/...ken/index.html

Dies gilt bundeseinheitlich.

Welche Sau wird wohl als nächstes durch's Dorf getrieben?

Ein wenig mehr Gewissenhaftigkeit stünde einigen hier gut zu Gesicht.
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 20.01.2022, 11:36
Benutzerbild von v-dulli
v-dulli v-dulli ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 06.03.2009
Ort: HF/ OWL
Vahrzeug: GLK 250 4M BlueTec/ Sprinter 316 CDI
Baujahr: 2012/ 2017
Motor: OM651/ OM651
v-dulli´s Fotoalbum
Beiträge: 20.306

Nürnberg -[Deutschland]- N Nürnberg -[Deutschland]- RW 1 2 3 4
Standard

Zitat:
Zitat von neuf11 Beitrag anzeigen
. . . man muß sich nicht beim ADAC versichern, selbst der Impfarzt haftet nicht, es zahlt (ggf., bislang gibt es so gut wie keine Impfschäden, aber 130.000 Tote) der Staat nach der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes vor weit über einem Jahr:

https://www.aerztekammer-bw.de/news/...ken/index.html

Dies gilt bundeseinheitlich.

Welche Sau wird wohl als nächstes durch's Dorf getrieben?

Ein wenig mehr Gewissenhaftigkeit stünde einigen hier gut zu Gesicht.
Und was ist jetzt Dein Problem mit meinem Beitrag? Habe ich etwas falsches geschrieben?
__________________
Gruß aus OWL
Helmut


Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 20.01.2022, 11:24
Benutzerbild von princeton1
princeton1 princeton1 ist offline
Vauminator
 
Registriert seit: 08.06.2008
Ort: Bremen
Vahrzeug: Land Rover DEFENDER 110 Adventure
Baujahr: 2015
Motor: Ford Puma 2,2L Diesel
princeton1´s Fotoalbum
Beiträge: 3.889
Blinzeln

So, ich habe eben bei der ADAC Versicherungsabteilung angerufen und gefragt, ob dieser Passus der Unfallversicherung auch bei der Auslandskrankenversicherung und der dazugehörigen optionalen Krankenrückführung Anwendung finden würde.

ANTWORT:
Wer nach der Impfung, egal ob mit oder ohne staatliche Impfpflicht, im Urlaub dann z.B eine Herzmuskelentzündung erleidet, erhält KEINE Leistung aus der ADAC Auslandskrankenversicherung.
Als Begründung wurde ausgeführt, dass das dann automatisch einer Vorerkrankung gleichzusetzen ist...!!!
Somit fällt eine kostenneutrale Rückführung in z.B einem Ambulanzflieger aus!


-

Gruss aus dem nordischen Widerstand
Nico + Crew
Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Was fahren denn die V besitzer noch alles? W124-E250 Alles andere 126 19.07.2018 06:08
Weder bei Bosch, noch bei Mercedes Benz gibt‘s Ersatz für eine defekte Glühlampe... princeton1 Alles andere 34 20.06.2018 16:46
Wer hält sich denn noch an die Regel WR von O bis O...??? princeton1 Alles andere 60 07.11.2014 18:11



Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:14 Uhr.


(c) 2005-2025 1. Mercedes-V-Club Deutschland e.V.